Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 23 vom 16.9.2011 Seite 341 bis 348

Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 32-27.18.02 - 2132 - u. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II-7 – 860.30.20- v. 5.9.2011
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Durchführung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 32-27.18.02 - 2132 - u. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II-7 – 860.30.20- v. 5.9.2011

203011

Durchführung
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes
im Lande Nordrhein-Westfalen

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 32-27.18.02 - 2132 -
u. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II-7 – 860.30.20-
v. 5.9.2011

1
Für die Durchführung des Einführungs- und Abschlusslehrgangs (§ 10 Satz 3 und 4 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPgvD) vom 19. März 2010 (GV. NRW. S. 199)) bestimme ich im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden das Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Wuppertal. Der Einführungslehrgang findet in der Regel im Monat September und der Abschlusslehrgang in den Monaten November, Dezember und Januar statt.

Die Ausbildungsbehörden werden gebeten, die Anwärterinnen und Anwärter für den Einführungslehrgang bis zum 1. 7. des Einstellungsjahres und für den Abschlusslehrgang bis zum 31. 8. des dem Abschluss der Ausbildung vorhergehenden Jahres dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses  (§ 17 Abs. 2 u. 7 VAPgvD) zu melden.

2
Der Ausbildungsabschnitt III des Musterausbildungsplans für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes wird in Form eines Lehrgangs durchgeführt und findet in der Regel im Monat April statt.

3
Der Gem.RdErl. d. Innenministers - IIIC1 - 2132 - u.d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft -IVC3-410-5909- v. 14.10.1987 (MBl. NRW. S. 1713) wird hiermit aufgehoben.

MBl. NRW. 2011 S. 342