Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 26 vom 11.10.2011 Seite 383 bis 390

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen vom 1. 1. 2005
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage1a
Anlage2
Anlage3
Anlage3a
Anlage3b
 

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen vom 1. 1. 2005

Änderung der
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen
vom 1. 1. 2005

RdErl. d. Ministerium für Inneres und Kommunales - 16 - 39.14.02 - 6 - 11- 372 -
v. 16.9.2011

Mein Runderlass vom 14. 1. 2005 - Az. 16-39.17.02-10-1/05 - (MBl. NRW. S. 202), zuletzt geändert durch Runderlass vom 4. 12. 2009 (MBl. NRW. S. 603), wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2.1 wird wie folgt geändert:

In Satz 2 wird das Wort „Rückkehrberatungsstellen“ durch die Wörter „Beratungsstellen im Sinne der Nummer 2.2 dieser Richtlinien“ ersetzt.

2. Nummer 5. 5.1 wird wie folgt neu gefasst::

„Die oberste Landesbehörde bestimmt die Anzahl der geförderten Vollzeitstellen sowie die Höhe der jährlichen Zuwendung für die Personalausgaben pro Vollzeitstelle durch gesonderten Erlass.“

3. Nummer 5. 5. 2 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Rückkehrberatungsstellen“ wird durch die Wörter „Beratungsstellen im Sinne der Nummer 2.2 dieser Richtlinien“ ersetzt.

4. Nummer 8 wird wie folgt geändert:

Die Jahreszahl „2005“ wird in „2011“ und die Jahreszahl „2014“ durch „2015“ ersetzt.

5. Die bisherigen Anlagen 1 bis 3 werden durch die aktualisierten Anlagen 1 bis 3 ersetzt, die ausschließlich im elektronischen MBl. NRW veröffentlicht werden.

- MBl. NR“W. 2011 S. 386