Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 4 vom 23.2.2012 Seite 59 bis 80
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00- v. 23.1.2012 |
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Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00- v. 23.1.2012
II.
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten
in die Berufsbildungsausschüsse
der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
Bek. d. Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00-
v. 23.1.2012
Die aufgrund von § 77 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), bei den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe errichteten Berufsbildungsausschüsse sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berufungen der bisherigen Mitglieder neu zu besetzen.
Unter
Bezugnahme auf § 77 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes werden die in den
Bezirken der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe bestehenden
vorschlagsberechtigten Organisationen aufgefordert, dem Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf,
bis spätestens 8. Juni 2012 Vorschläge für die Berufung der Beauftragten der
Arbeitnehmer und ihrer Stellvertreter in die Berufsbildungsausschüsse der
Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe einzureichen. Die Vorschläge
müssen enthalten:
1.
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Arbeitsstätte und Anschrift der
vorgeschlagenen Personen sowie die Bestätigung darüber, dass die
Vorgeschlagenen schriftlich ihre Zustimmung zur Berufung in den
Berufsbildungsausschuss erklärt haben.
2.
Angaben über die Mitgliederzahl der vorschlagsberechtigten
Berufsorganisationen.
- MBl. NRW.
2012 S. 79