Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 4 vom 23.2.2012 Seite 59 bis 80

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00- v. 23.1.2012
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Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00- v. 23.1.2012

II.

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten
in die Berufsbildungsausschüsse
der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe

Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00-
v. 23.1.2012

Die aufgrund von § 77 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), bei den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe errichteten Berufsbildungsausschüsse sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berufungen der bisherigen Mitglieder neu zu besetzen.

Unter Bezugnahme auf § 77 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes werden die in den Bezirken der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe bestehenden vorschlagsberechtigten Organisationen aufgefordert, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf, bis spätestens 8. Juni 2012 Vorschläge für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmer und ihrer Stellvertreter in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe einzureichen. Die Vorschläge müssen enthalten:

1.
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Arbeitsstätte und Anschrift der vorge­schlagenen Personen sowie die Bestä­tigung darüber, dass die Vorgeschlagenen schriftlich ihre Zustimmung zur Berufung in den Berufsbildungsausschuss erklärt haben.

2.
Angaben über die Mitgliederzahl der vorschlagsberechtigten Berufsorganisationen.

- MBl. NRW. 2012 S. 79