Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 9 vom 19.4.2012 Seite 161 bis 168

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 29.2.2012
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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 29.2.2012

2160

Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 -
v. 29.2.2012

Die Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 28.5.1990 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

1. Nach dem Träger „Buddy - Verein zur Förderung sozialen Lernens e. V.“ wird der Träger „Bund der Alevititschen Jugendlichen in Deutschland e.V., Sitz Köln (am 2.9.2011)“ eingefügt.

2. Der Träger „Deutsche Beamtenbundjugend des Verbandes der Landesbeamten und Angestellten NW (DBB-J-VdLA), Sitz Düsseldorf (am 30.11.1976)“ wird gestrichen.

3. Der Träger „Deutsche Beamtenbund-Jugend – Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Sitz Düsseldorf (am 30.4.1975)“ wird gestrichen.

4. Der Träger „Jugend der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft e.V. (DLRG-Jugend), Sitz Essen (am 4.11.1986)“ wird gestrichen.

5. Der Träger „Jugend der Gewerkschaft Deutscher Bundesbahnbeamten, Arbeiter und Angestellten (GDBA) im Deutschen Beamtenbund – Bezirksjugend Essen -, Sitz Essen (am 31.1.1977)“ wird gestrichen.

6. Nach dem Träger „Jugend des Deutsches Bundesverbandes der Spielmanns-, Fanfaren-, Hörner- und Musikzüge e.V.“ wird der Träger „Jugend des Verbandes der Landes-Beamten, -Angestellten und –Arbeiter Nordrhein-Westfalen in der Deutschen Beamtenbundjugend, vdla jugend nrw, Sitz Düsseldorf (am 30.4.1975)“ eingefügt.

7. Bei dem Träger „Jugendorganisation im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband NW e.V.“ wird die Angabe „e.V.“ gestrichen.

8. Bei dem Träger „Kolping-Bildungwerk, Diözesanverband Essen e.V.“ wird die Angabe „e.V.“ durch die Angabe „GmbH“ ersetzt.

9. Der Träger „Kolping-Familienwerk e.V. (Bundesverband), Sitz Köln (am 24.6.1996)“ wird gestrichen.

10. Nach dem Träger "Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Nordrhein-Westfalen e.V.“ wird der Träger „Landesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik, Sitz Köln (am 23.7.2011)“ eingefügt.

11. Der Träger „Sozialeinrichtungen der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung, Rheinische Ordensprovinz e.V., Kevelaer (am 16.2.1977)“ wird gestrichen.

12. Der Träger „WEIT e.V. – Waldorfpädagogische Einrichtungen in gemeinsamer Trägerschaft, Sitz Dortmund (am 22. April 2010) befristet bis zum 31. August 2012“ wird gestrichen.

- MBl. NRW. 2012 S. 163