Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 20 vom 31.7.2012 Seite 541 bis 560

Änderung des Runderlasses "Gemeindefinanzreform" Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-46.04.05-23/12 u. d. Finanzministeriums - KomF 3150 -12 - IVB 3 v. 22.6.2012
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Änderung des Runderlasses "Gemeindefinanzreform" Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-46.04.05-23/12 u. d. Finanzministeriums - KomF 3150 -12 - IVB 3 v. 22.6.2012

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Änderung des Runderlasses "Gemeindefinanzreform"

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales  - 34-46.04.05-23/12
u. d. Finanzministeriums - KomF 3150 -12 - IVB 3
v. 22.6.2012

Der Gem. RdErl. des Innenministeriums und des Finanzministeriums vom 1. Dezember 2006 (MBl. NRW. S. 842), zuletzt geändert durch Gem. RdErl. vom 6. Januar 2009   (MBl. NRW. S. 342) wird wie folgt geändert:

1.      Im ersten Absatz und in der Fußnote 3) der Anlage wird die Angabe „2009, 2010 und 2011 vom 25.November 2008 (GV. NRW S. 755)“ ersetzt durch „2012, 2013 und 2014 vom 12.Juni 2012 (GV. NRW S. 208)“.

2.      In Nummer 1.1 in den Absätzen 1 und 4 und in der Fußnote 3) der Anlage wird die Angabe „Innenministerium“ ersetzt durch „Ministerium für Inneres und Kommunales“.

3.      Nummer 2.1 wird wie folgt geändert:

a)      In Satz 1 wird nach den Wörtern "In der Anlage 2 zu § 5" die Ergänzung "Abs. 2" gestrichen;

b)      in Satz 2 entfällt das Wort "dem";

c)      in Satz 3 entfällt nach dem Wort "Einkommensteuer" die Angabe "(§ 5 Abs. 3 der Verordnung)".

4.      In Nummer 2.2 wird das Wort "Gewerbesteuerumlage" durch "Gewerbesteuerdaten" ersetzt.

5.      In Nummer 3.1 wird nach den Wörtern "auf Grund der" das Wort "gemeldeten"  durch "ermittelten" ersetzt.

6.      In Nummer 3.2 wird nach den Wörtern "für das 3. Quartal" die Wörter "von IT. NRW" ergänzt und das Wort "gemeldete" durch "ermittelte" ersetzt.

7.      Die Nummer 4 wird wie folgt geändert:

a)      In Absatz 2 entfällt nach den Wörtern  „§ 3“  die Angabe „Abs.2“;

b)      dem Absatz 3 wird der Absatz 4 angefügt: "Die Gemeinden des Bezirks sind entsprechend zu unterrichten.".

8.      Die  Anlage wird wie folgt geändert:

a)      Nach der Überschrift  "Meldung" wird "der Gewerbesteuerdaten für die Berechnung" eingefügt;

b)      die bisherige Fußnote 2) entfällt;

c)      die bisherige Fußnote 3) wird 2);

d)     nach den Wörtern „Hinweis für das Haushaltsjahr“ werden die Angaben „2009 2010 2011“  durch „2012 2013 2014“ ersetzt; nach dem Wort „Bundesvervielfältiger“ werden „13 % 14,5 %  14,5 %“ ersetzt durch „14,5 % 14,5 % 14,5 %  “;

e)      nach dem Wort „Landesvervielfältiger“ werden „48 % 49,5 % 49,5 %“ ersetzt durch "49,5 %  49,5 %  49,5 %".

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

-MBl. NRW. 2012 S. 544