Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 25 vom 30.10.2012 Seite 641 bis 656

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 24.9.2012
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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 24.9.2012

2160

Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
- 313-3.6102.01 - v. 24.9.2012

Die Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 28.5.1990 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

1. Nach dem Träger „ABA-Landesverband Abenteuer-, Bau- und Aktivspielplätze e.V.“ wird der Träger „AGOT NRW e.V., Sitz: Düsseldorf (am 30. August 2012)“ eingefügt.

2. Nach dem Träger „Deutsche Arbeitsgruppe Guldberg-Plan für die psychische Rehabilitation behinderter Kinder e.V.“ wird der Träger „Deutsche Beamtenbund-Jugend, Landesbund Nordrhein-Westfalen (dbb jugend nrw) Sitz Düsseldorf (am 30.4.1975)“ eingefügt.

3. Bei dem Träger „Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V., Sitz Düsseldorf (am 18.4.1966) werden die Wörter „mit folgenden ihm als Mitglieder angeschlossenen Orts- und Kreisverbänden… bis Verein für Vormundschaften im Evang. Gemeindedienst für Innere Mission in Barmen e.V. in Wuppertal-Barmen“ durch die Wörter „Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig angeschlossenen Untergliederungen sowie auf die gegenwärtig selbständigen Mitglieder im Land Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.

4. Nach dem Träger „Falken-Bildungs- und Freizeitwerk NRW e.V.“ wird der Träger „Familienzentrum Step-KE e.V., Sitz: Sprockhövel (am 24.05.2012) befristet bis zum 28. Februar 2014“ eingefügt.

5. Bei dem Träger „Jugendfeuerwehr Nordrhein-Westfalen im Verband der Feuerwehren in NRW e.V. wird das Wort „Bergneustadt“ durch das Wort „Düsseldorf“ und die Angabe „(am 12. April 2010)“ durch die Angabe (am 11.09.2012) ersetzt.

6. Nach dem Träger „Kolpingjugend Diözesan-Verband Paderborn“ werden die Wörter „Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die dem Diözesanverband Paderborn gegenwärtig und zukünftig auf Diözesan-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen“ eingefügt.

7. Nach dem Träger „Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit Nordrhein-Westfalen e.V.“ wird der Träger „Lebensarchitekten e.V., Sitz: Essen (am 18.06.2012) befristet bis zum 28. Februar 2014“ eingefügt.

8. Der Träger „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di-Jugend Nordrhein-Westfalen, Sitz Düsseldorf (am 28.6.1968) mit den nachstehend aufgeführten ihr als Mitglieder angehörenden Jugendgemeinschaften ver.di Jugend Aachen/Düren/Erft“ bis „ver.di Jugend Wuppertal“ wird gestrichen.

- MBl. NRW. 2012 S. 642