Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 26 vom 8.11.2012 Seite 657 bis 672

Handlungsanleitung "Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht" (1. überarbeitete Auflage) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales- III 3 - 8231.6, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402- 57.04.08 u. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VII B 2-40-09/9 v. 27.8.2012
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Handlungsanleitung "Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht" (1. überarbeitete Auflage) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales- III 3 - 8231.6, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402- 57.04.08 u. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VII B 2-40-09/9 v. 27.8.2012

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Handlungsanleitung
"Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht"
(1. überarbeitete Auflage)

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales- III 3 - 8231.6,
d. Ministeriums für Inneres und Kommunales -  402- 57.04.08
u. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VII B 2-40-09/9
v. 27.8.2012

Um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht den gesetzlichen Neuregelungen und der aktuellen Rechtsprechung anzupassen, hat eine vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) beauftragte Projektgruppe die Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen im Sinne des Fahrpersonalgesetzes überarbeitet. Bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist nach der aktuellen Handlungsanleitung zu verfahren. Von einer Veröffentlichung in Druckform im Ministerialblatt wird wegen des Umfangs verzichtet. Sie wird auf der Internetseite des MAIS unter www.arbeitsschutz.nrw.de und in der elektronischen Version der Sammlung des Ministerialblatts Nordrhein-Westfalen (https://recht.nrw.de) veröffentlicht.

Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales - II A 3 - 8231.6, d. Innenministeriums - 43 -57.04.08- 8 u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr- III.6-40-09/9 v. 13.1.2009 wird aufgehoben.

Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Justizministerium.

- MBl. NRW. 2012 S. 670