Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 27 vom 12.11.2012 Seite 673 bis 688

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 v. 24.10.2012
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2 v. 24.10.2012

II.

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2012
- Bundeshaushalt -

RdErl. d. Finanzministeriums - I C 1 - 0071 - 25.2
v. 24.10.2012

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28.9.2012 über den Jahresab­schluss für das Haushaltsjahr 2012 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://kkr.bund.de) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1.    Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2012 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 14. Dezember 2012 zuzuleiten sind,

2.    in Nummer 4 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.7 und Nummer 5 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales.

-MBl. NRW. 2012 S. 687