Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 31 vom 14.12.2012 Seite 719 bis 730

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 28.11.2012
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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 28.11.2012

2160

Öffentliche Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe

Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 -
v. 28.11.2012

Die Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 28.5.1990-
(SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

1.
Bei dem Träger „Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Nordrhein-Westfalen“ wird nach der Angabe „(am 28.6.1968)“ der Satz „Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen“ angefügt.

2.
Nach dem Träger „Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend im Bistum Aachen e.V.“ wird der Träger „Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend, Diözesanverband Köln e.V., Sitz: Köln (am 25. Oktober 2012)“ eingefügt.

3.
Der Träger „Chorjugend im Deutschen Sängerbund e.V., Sitz Köln (am 26.4.2001)“ wird gestrichen.

4.
Nach dem Träger „Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Diözesanverband Aachen e.V.“ wird der Träger „Christliche ArbeiterInnenjugend (CAJ), Diözesanverband Köln e.V., Sitz: Köln (am 25. Oktober 2012)“ eingefügt.

5.
Bei dem Träger „Diakonisches Werk der Evang. Kirche von Westfalen, Landesverband der Inneren Mission e.V.“ werden die Wörter „sowie mit folgenden ihm angeschlossenen selbständigen Mitgliedern: Kirchenkreis Bielefeld“ bis „Fürstin-Pauline-Stiftung in Detmold“ gestrichen und durch die Wörter „Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig angeschlossenen Untergliederungen sowie auf die gegenwärtig selbständigen Mitglieder im Land Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.

6 .
Bei dem Träger „DJO – Deutsche Jugend in Europa“ wird die Zahl „1958“ durch die Zahl „1968“ ersetzt und nach den Wörtern „AJM – Asyrischer Jugendverband Mitteleuropa“ die Wörter „Komciwan“ und „Terno Drom“ angefügt.

7.
Bei dem Träger „Katholische Studierende Jugend (KSJ) – Diözese Köln“ werden die Wörter „mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand Mädchenkreis (HD) und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (ND)“ gestrichen.

8.
Bei dem Träger „Katholische Studierende Jugend (KSJ) –Diözesanverband Münster e.V. werden die Wörter „mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand Mädchenkreis (HD) und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (ND)“ gestrichen.

9.
Nach dem Träger „Katholische Studierende Jugend Diözese Paderborn“ wird der Träger „Käpt’n Browser gGmbH, Sitz: Berlin (am 17. Oktober 2012) befristet bis zum 30. September 2015“ eingefügt.

10.
Nach dem Träger „Kolping-Bildungswerk, Diözesanverband Essen GmbH“ wird der Träger „Kolpingjugend, Diözesanverband Köln e.V., Sitz: Köln (am 25. Oktober 2012). Diese Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen“ eingefügt.

11.
Der Träger „Landesjugendverband der Lebenshilfe NW, Sitz Köln (am 31.1.1989)“ wird gestrichen.

12.
Bei dem Träger „Lebenshilfe für geistige Behinderte“ werden die Wörter „für geistig Behinderte“ durch die Wörter „für Menschen mit geistiger Behinderung“ und das Wort „Köln“ durch das Wort „Hürth“ ersetzt.

13.
Nach dem Träger „Nummer gegen Kummer e.V.“ wird der Träger „Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V., Sitz: Wuppertal (am 26. September 2012) befristet bis zum 30. Juni 2016“ eingefügt.

- MBl. NRW. 2012 S. 724