Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 32 vom 21.12.2012 Seite 731 bis 740

Wohngeld RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.5-4082-881/12 - v. 30.11.2012
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage1 Hinweise
Anlage2
Anlage2 Hinweise
Anlage3
 

Wohngeld RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.5-4082-881/12 - v. 30.11.2012

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Wohngeld

RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr - IV.5-4082-881/12 -
v. 30.11.2012

Der RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 13.5.2005 (MBl. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch RdErl. vom 22.3.2012 (MBl. NRW. S. 165), wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter „30. März 2007 (GV. NRW. S. 146)“ durch die Wörter „19. Januar 2012 (GV. NRW. S. 82)“ ersetzt.

b) Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Bei Anträgen für mehr als drei Haushaltsmitglieder ist die „Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 3 Personen“ (Anlage 3) zu verwenden.“

2. In Nummer 7.2 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 21. Oktober 2010 (GV. NRW. S. 550)“ durch die Wörter „Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 24. September 2012 (GV. NRW. S.   458)“  ersetzt.

3. Die bisherigen Anlagen 1 bis 3 und die Hinweise zu den Anlagen 1 und 2 werden durch die neu gefassten Anlagen 1 bis 3 und die neugefassten Hinweise zu den Anlagen 1 und 2 ersetzt, welche in der elektronischen Sammlung des Ministerialblattes des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden.

4. Dieser Änderungserlass tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

- MBl NRW. 2012 S. 740