Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 14 vom 15.7.2013 Seite 201 bis 212

Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 – 2017 (KJFP NRW) Bek. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 25.6.2013
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Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 – 2017 (KJFP NRW) Bek. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 25.6.2013

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Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen
2013 – 2017 (KJFP NRW)

Bek. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 25.6.2013

Kinder- und Jugendförderplan gemäß § 9 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG – KJFöG) vom 12. Oktober 2004 (GV. NRW. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV. NRW. S. 97)

1
Grundlagen der Förderung

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen. Dabei sollen die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene beschrieben sowie Näheres zur Förderung ausgeführt werden. Mit diesem Kinder- und Jugendförderplan kommt das Land dieser Verpflichtung nach.

Diesem Kinder- und Jugendförderplan liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Bildung an Lernorten außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt. Diese  werden wichtiger für das Erlernen und Einüben der Kompetenzen, die zukünftig wesentliche Voraussetzungen für die Integration in Arbeit und Gesellschaft sind. Soziale, interkulturelle und Genderkompetenzen, kulturelle und politische Bildung, Medienkompetenzen und die Befähigung zur Teilhabe an und Gestaltung der Gesellschaft sowie der Gedanke der Inklusion sind wesentliche Elemente, die zur Lebensbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen. Sie bilden die Grundlage für unsere demokratische Gesellschaft und deren Weiterentwicklung. Dieser Kinder- und Jugendförderplan will dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendliche gleiche Chancen erhalten und Benachteiligungen und Risiken präventiv begegnet werden.

Es ist die Aufgabe der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit, diese Lernorte der Lebensbildung zu schaffen und attraktiv sowie sachgerecht auszustatten. Das Land hat nach § 82 des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII) die Aufgabe, die Tätigkeit der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Dementsprechend sind Vielfalt und Pluralität zentrale Grundprinzipien der Landesförderung. Der Kinder- und Jugendförderplan ist das Instrument des Landes zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit. Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist eine Aufgabe von Kommunen und Land. Die Landesförderung bezieht sich dabei zum einen auf die Förderung landesweiter Träger und Zusammenschlüsse, sowie zum anderen auf die Unterstützung lokal bezogener Projekte und Ansätze.

Mit dem Kinder- und Jugendförderplan sollen folgende Zielstellungen erreicht werden:

Erstens:

Die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit wird mit den hierfür vorgesehenen Fördermitteln gesichert. Das Land trägt damit dazu bei, dass in der Breite der Handlungsfelder der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes fachpolitische Weiterentwicklungen erfolgen und umgesetzt werden können.

Zweitens:

Das Land setzt insbesondere in den Bereichen Schwerpunkte, die von besonderer Bedeutung für ein gelingendes Aufwachsen junger Menschen sind:

- Prävention von Benachteiligungslagen und Risiken des Aufwachsens,

- Förderung der kulturellen Bildung junger Menschen,

- Unterstützung sozial benachteiligter Jugendlicher,

- Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,

- Förderung der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund,

- Ausbau der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schulen und anderen Bildungsträgern,

- Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen,

- Förderung von Jugendlichen mit Behinderungen,

Drittens:

Das Land profiliert die Kinder- und Jugendarbeit wieder als ein Politikfeld, das einen eigenständigen Beitrag für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen leistet sowie zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft beiträgt. Dies wird erreicht mit den formulierten Schwerpunktsetzungen und mit der Bereitstellung von jährlich 100.225.700 € für den Kinder- und Jugendförderplan bis zum Jahr 2017.

2
Zielgruppen

Gemäß § 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vor allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (§ 7 SGB VIII). Die Angebote des Kinder- und Jugendförderplans richten sich insbesondere auch an benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus können alle Angebote auch ältere Menschen als Teil der Zielgruppe haben, soweit es sich um Projekte mit intergenerativem Schwerpunkt handelt und die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Zentrum dieser Angebote steht.

3
Ziele der Förderung

Der Kinder- und Jugendförderplan für die laufende Legislaturperiode bis 2017 ist vor allem von den Zielen geprägt, den Aspekt der Bildung und Prävention im Rahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vor Ort stärker herauszustellen, gelingende Bildungsbiografien zu ermöglichen und sozialer Benachteiligung präventiv entgegenzuwirken.

3.1
Junge Menschen sollen auch weiterhin vor Ort Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vorfinden und nutzen können. Sie benötigen diese Angebote für ein gelingendes Aufwachsen. Die Angebote unterstützen ihre Bildungsprozesse. Das Land sieht daher in der Stabilisierung der Infrastruktur eine wesentliche Aufgabe der Jugendpolitik auf Ebene des Landes und der Kommunen.

3.2
Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind wichtige Partner in der Bildungsförderung junger Menschen. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit dieser mit den Schulen und anderen Bildungsträgern vor Ort sollen die Rahmenbedingungen für eine gute Bildung aller jungen Menschen nachhaltig verbessert werden (Etablierung kommunaler Bildungslandschaften). Das Land sieht seine Aufgabe darin, hierfür den notwendigen politischen Rahmen zu gestalten und Fördermittel bereitzustellen.

3.3
Junge Menschen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, sich durch kulturelle und medienbezogene Angebote weiterzuentwickeln. Das Land sieht kulturelle und Medienbildung als einen zentralen Kompetenzbereich, der die Entwicklung der Persönlichkeit von jungen Menschen und deren Integration in die Gesellschaft fördert. Aufgabe des Landes ist es, hierfür Fördermittel bereitzustellen.

3.4
Junge Menschen, die bisher noch zu wenig im Zentrum der Aufmerksamkeit der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes stehen, sollen stärker Berücksichtigung finden. Hierzu ist es nötig, alle Handlungsfelder für die Inklusion von Jugendlichen mit Behinderungen zu öffnen. Das Land betrachtet es als seine Aufgabe, hierfür die erforderlichen Impulse zu geben und Projektmittel für entsprechende Angebote bereitzustellen.

3.5
Eine zentrale Aufgabe in der Entwicklung unserer Gesellschaft ist die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Gerade im Kindes- und Jugendalter werden die Weichen für eine gelingende Integration gestellt. Das Land sieht es daher als seine Aufgabe an, die Integration im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu fördern.

3.6
Junge Menschen sollen noch besser vor Gewalt und anderen Risiken geschützt werden. Hierzu bedarf es der Schaffung eines gewaltpräventiven Klimas in der Gesellschaft und der Stärkung risikominimierender Angebote. Das Land leistet durch die Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung entsprechender Angebote einen maßgeblichen Beitrag.

3.7
Junge Menschen sollen stärker an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken, mitentscheiden und ihre Ideen und Vorstellungen einbringen können. Hierfür brauchen sie verbesserte Rahmenbedingungen. Das Land sieht seine Aufgabe darin, durch die Sicherung und den Ausbau der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendfreiwilligendienste diese Rahmenbedingungen zu verbessern und vor Ort die Beteiligung von jungen Menschen gemeinsam mit den Kommunen zu fördern.

3.8
Nach wie vor gilt, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auf die unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen eingehen müssen. Es bedarf auch weiterhin starker Impulse zum Ausbau der geschlechterdifferenzierten Kinder- und Jugendarbeit sowie der besseren Berücksichtigung von Aspekten des Gender Mainstreaming in allen Angeboten. Das Land unterstützt die in diesem Bereich engagierten Träger durch eine Stabilisierung der Förderung und ermöglicht neue Projekte zur Weiterentwicklung dieses Themenfeldes.

Über diese Ziele hinaus geht das Land davon aus, dass die im Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes definierten Querschnittsaufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Berücksichtigung finden. Dies umfasst auch Aufgaben, die sich aus der fachpolitischen Debatte ergeben, wie z.B. die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

4
Förderbereiche

Um die genannten Ziele zu erreichen und die hierzu notwendigen Aufgaben zu erfüllen, umfasst der Kinder- und Jugendförderplan (2013 – 2017) die nachstehenden Förderbereiche.

Förderbereich I:        Förderung der Kinder- und Jugendarbeit / internationale Jugendarbeit – Kommunale und regionale Angebote sichern und qualifizieren

Eine gute und gelingende Kinder- und Jugendarbeit setzt an den Bedürfnissen junger Menschen an. Sie braucht Träger, die aufgrund ihrer Nähe zu Kindern und Jugendlichen dazu in der Lage sind, die Kinder- und Jugendarbeit weiterzuentwickeln. Dabei bilden die Offene Kinder- und Jugendarbeit als stärker örtlich bezogenes Angebot und die verbandliche Jugendarbeit als stärker an Interessen und Werten orientiertes Angebot die tragenden Säulen der Kinder- und Jugendarbeit. Denn Selbstorganisation, Interessenvertretung, konkretes Mitgestalten und die Unterstützung bei Alltagsfragen sind Bestandteile der Kinder- und Jugendarbeit der Verbände und der offenen Einrichtungen. Sie tragen damit wesentlich zur Bildung und Entwicklung junger Menschen bei.

Zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt das Land offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit durch die Gewährung fachbezogener Pauschalen. Zur Verbesserung des Angebots für besondere Zielgruppen und bei besonderen sozialen Problemlagen können bestehende oder neue Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zusätzlich gefördert werden. Dabei sollen Angebote für LSBTTI Jugendliche berücksichtigt werden. Das Land erwartet von den Trägern, dass diese die Jugendarbeit im Sinne der Zielsetzungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes sowie den Zielen dieses Kinder- und Jugendförderplans weiterentwickeln und dabei insbesondere die Aspekte Bildungsförderung, Prävention und Partizipation junger Menschen beachten.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit für die Bildung und das Aufwachsen junger Menschen liegt ein wesentlicher Schwerpunkt in der verbesserten Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Bildung – insbesondere den Schulen (Etablierung kommunaler Bildungslandschaften). Das Land erwartet von den Trägern, dass sie sich aktiv in die Gestaltung kommunaler Bildungsnetzwerke einbringen bzw. einen Beitrag zu deren Entwicklung leisten. Daher werden gezielt Mittel zum Ausbau dieser Kooperation vor Ort bereitgestellt.

Zudem stellt die Globalisierung neue Anforderungen an junge Menschen. Daher werden gezielt Mittel für die internationale Jugendarbeit und für Nachhaltigkeitsprojekte bereitgestellt. Das Land erwartet von den Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, dass diese insbesondere solche jungen Menschen an internationale Projekte heranführen, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung haben, damit auch sie entsprechende Erfahrungen sammeln können.

Förderbereich II:       Kulturelle Jugendbildung / Medienkompetenz

Medien- und Kulturland NRW

Kulturelle Kompetenzen und die Fähigkeit, mit Medien kritisch und kreativ umgehen zu können, gehören zu den Schlüsselkompetenzen. Die kulturelle Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, indem sie Selbstreflexion und Selbstinszenierung fördert. Sie fördert das ästhetische Empfinden, die kulturelle Eigeninitiative und das soziale Verhalten. Sie schafft damit bei jungen Menschen auch die Voraussetzungen, kreativ und engagiert an der Berufswelt und dem gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Freizeit, Beruf und Meinungsbildung sind heute stark mit der Nutzung von Medien verbunden. Die Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen hilft diesen, Medien praktisch zu nutzen, kreativ anzuwenden und Medieninhalte kritisch im Hinblick auf ihre Aussagen und Wirkungen zu bewerten. Ohne Medienkompetenz ist gesellschaftliche Teilhabe und beruflicher Erfolg kaum mehr denkbar.

Zur Förderung der kulturellen Bildung und der Medienkompetenz werden Träger unterstützt, die in der kulturellen Jugendbildung und Medienarbeit aktiv sind. Das Land erwartet von diesen Trägern, dass sie Angebote für Kinder und Jugendliche bereitstellen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit für die Aufgaben der Vermittlung kultureller Bildung und Medienbildung qualifizieren. Dabei soll das gesamte Spektrum der kulturellen Arbeit und der Mediensparten Gegenstand der Aktivitäten sein.

Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung von Kultur und Medien für die Bildung setzt das Land hier einen Schwerpunkt bei der Förderung von Projekten. Mit dem Projektbereich "Jugendkulturland NRW" soll eine neue Entwicklungsdynamik in der kulturellen Bildung initiiert werden, die u.a. auch diejenigen jungen Menschen in den Blick nimmt, die bislang nicht im Zentrum der Jugendkulturarbeit stehen. Insbesondere sollen sozial benachteiligten jungen Menschen verbessert Wege in die kulturelle Bildung geöffnet werden. Mit dem Projektbereich "Fit für die mediale Zukunft" soll es gelingen, die Vermittlung von Medienkompetenz stärker im Gesamtprofil der Angebote der Jugendarbeit zu verankern.

Förderbereich III:     Chancengleichheit / Integration / Inklusion

Toleranz und Vielfalt fördern

Nordrhein-Westfalen ist ein Land, das seiner nachwachsenden Generation vielfältige Möglichkeiten der gesellschaftlichen und beruflichen Integration bietet. Allerdings sind die Chancen von jungen Menschen ungleich verteilt. Noch immer wirkt sich die soziale Herkunft stark auf die Möglichkeiten zur Bildung, zur Teilhabe und auf den späteren beruflichen Erfolg aus. Das Land will auf dem Weg in die Zukunft alle jungen Menschen mitnehmen. Die erfolgreiche Zukunft dieses Landes hängt von einer gut qualifizierten und gebildeten jungen Generation ab.

Aus diesem Grund ist es eines der wichtigsten Ziele, die sich u.a. aus sozialer Benachteiligung ergebenden schlechteren Chancen durch Qualifizierung, Bildung und präventive Hilfen auszugleichen. Dazu gehören auch entsprechende Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Die Träger der Jugendsozialarbeit haben die Aufgabe, solche passgenau auf die Bedürfnisse benachteiligter junger Menschen zugeschnittenen Bildungsangebote und präventiven Ansätze der Förderung zu entwickeln und anzubieten. Da die Herausforderungen in diesem Bereich in den letzten Jahren weiter gewachsen sind und auch noch weiter wachsen werden, ist es erforderlich, die Jugendsozialarbeit insbesondere an der Nahtstelle zu Schule und Arbeitsmarkt konzeptionell weiterzuentwickeln und auszubauen. Das Land knüpft an die Förderung die Erwartung, dass die Träger an der Entwicklung und Umsetzung eines verbesserten Übergangssystems mitwirken.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund und der Inklusion junger Menschen mit Behinderung setzt das Land hier zwei Förderschwerpunkte:

Mit dem Förderbereich "Integration als Chance" sollen zielgerichtet Angebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund gefördert werden, die nachhaltig zur besseren gesellschaftlichen und beruflichen Integration führen und die das interkulturelle Verständnis in unserer Gesellschaft fördern. Dies  kann insbesondere über eine bessere Beteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden.

Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 bietet der Förderschwerpunkt "Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen" den Trägern der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes die Möglichkeit, ihre Angebote gezielt auch für junge Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Das Land knüpft an diesen Schwerpunkt die Erwartung, dass über solche Projekte die Öffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für die Belange junger Menschen mit Behinderung und deren Beteiligung gelingt.

Schließlich widmet das Land dem Aufwachsen junger Menschen und ihrer Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung besondere Aufmerksamkeit. Durch soziale Teilhabe soll Chancengleichheit realisiert sowie Toleranz und Vielfalt, etwa in Bezug auf die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität gelebt und selbstverständlich werden.

Förderbereich IV:     Prävention gesellschaftlicher und individueller Risiken

                                   Junge Menschen stärken – Gewalt vermeiden

Heute aufzuwachsen ist für Kinder und Jugendliche in NRW mit vielen Chancen und in den meisten Fällen auch mit einer guten sozialen Absicherung verbunden. Aber es gibt auch Risiken, die den Prozess des Aufwachsens und der Persönlichkeitsbildung gefährden. Gewalt als Opfer zu erfahren, in prekären Familienverhältnissen aufzuwachsen, exzessiver Alkoholkonsum, der Konsum von Tabak, Suchtprobleme, die Nutzung nicht altersadäquater Medien sowie die Jugendkriminalität sind nur einige der Problemlagen von jungen Menschen, die ein gelingendes Aufwachsen beeinträchtigen können.

Es ist daher ein wichtiges Ziel der Politik des Landes, solchen Risiken mit präventiven Ansätzen entgegenzuwirken und dort, wo Risiken bereits zu Gefährdungen geworden sind, Hilfe anzubieten. Dies dient auch dem Ziel, die gesellschaftlichen Folgekosten nicht gelingender gesellschaftlicher Integration möglichst weitgehend zu reduzieren. Gefördert werden u.a. Träger, die Angebote für straffällig gewordene Jugendliche anbieten und Angebote im Bereich der Fußball-Fan-Arbeit, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Prävention sexualisierter Gewalt.

Junge Menschen sind eine wichtige Zielgruppe für extremistische Agitation. Daher ist es wichtig, sie über antidemokratische und extremistische Denkweisen aufzuklären. Durch präventive Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes soll extremistischen Tendenzen entgegengewirkt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Junge Menschen sollen in ihrer Persönlichkeit und demokratischen Grundeinstellung gestärkt werden.

Förderbereich V:       Mädchen- und Jungenarbeit / Gender Mainstreaming

Mädchen und Jungen: Gleiche Rechte, gleiche Chancen

Jungen und Mädchen sind nicht gleich. Sie haben unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Ihnen gleiche Chancen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu geben, kann daher nur gelingen, wenn diese Unterschiede in der Kinder- und Jugendarbeit erkannt und zum Ausgangspunkt pädagogischen Handelns gemacht werden. Eine gendergerechte Förderung durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ist daher eine wesentliche Voraussetzung für gleiche Zugangschancen zu den Bildungsressourcen und zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Es ist daher das Ziel des Landes, die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz so weiterzuentwickeln, dass in allen Angeboten die unterschiedlichen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen tragende Elemente der Konzeptionen sind. Daher werden überörtlich wirkende Träger für geschlechtsspezifische und am Gender Mainstreaming orientierte Kinder- und Jugendarbeit gefördert. An diese Förderung knüpft das Land die Erwartung, dass diese Träger Konzepte entwickeln und anbieten, die auf die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Kinder- und Jugendarbeit hinwirken.

Um darüber hinaus weitere Impulse für dieses Ziel zu ermöglichen, werden Projektmittel bereitgestellt. Es werden Angebote gefördert, die neue Ansätze der geschlechtsspezifischen Kinder- und Jugendarbeit entwickeln und erproben, bzw. zu einer stärkeren Verbreitung von geschlechtspezifischen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit beitragen.

Förderbereich VI:     Jugendfreiwilligendienste

Chance für Engagement und Bildung

Junge Menschen wollen sich für die Gesellschaft engagieren. Sie tragen Verantwortung und nehmen ehrenamtliche Aufgaben wahr. Sie sind auch bereit zu einem längerfristigen Engagement – wie das Interesse an den Jugendfreiwilligendiensten zeigt. Die Teilnahme junger Menschen am Freiwilligen Ökologischen Jahr oder am Freiwilligen Sozialen Jahr bringt nicht nur einen gesellschaftlichen Gewinn, sondern gibt jungen Menschen auch neue Impulse für ihre persönliche Entwicklung.

Vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in der Gesellschaft und der Tatsache, dass viele junge Menschen gern die Möglichkeit zum Absolvieren eines Jugendfreiwilligenjahres wahrnehmen, stellt das Land Mittel für das Freiwillige Ökologische Jahr und für die Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit zur Verfügung.

Förderbereich VII:    Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung

zukunftsweisender Initiativen

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen und Ansprüche an die Kinder- und Jugendhilfe entwickeln sich stetig weiter. Um immer wieder passgenaue Antworten auf sich neu stellende Fragen zu finden, bedarf es eines Instruments, das die Erprobung neuer, experimenteller oder zukunftsweisender Ansätze ermöglicht.

Das Land verbindet mit der Bereitstellung der Fördermittel die Erwartung, dass die Träger entsprechende Konzepte und konkrete Angebote zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit entwickeln, erproben und bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bekannt machen.

Förderbereich VIII: Wissenschaftliche Arbeiten im Forschungsfeld

 Kinder und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe muss sich täglich den Anforderungen der Praxis stellen. Viele Entwicklungslinien lassen sich jedoch nicht aus den Anforderungen der Praxis allein ableiten. Hierzu bedarf es der Praxisforschung, die dabei hilft, längerfristige Entwicklungstrends rechtzeitig zu erkennen und in den Angeboten berücksichtigen zu können. Wissenschaftliche Forschung hilft, die Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Entwicklung besser planen zu können. Zusätzlich bedarf es eines intensiven Dialogs zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis.

Das Land verbindet mit der Förderung die Erwartung, dass damit die Entwicklungserfordernisse der Praxis früher erkannt und neue Impulse gesetzt werden.

Förderbereich IX:     Investitionen

Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit brauchen Orte. Räumlichkeiten und Außenflächen der Einrichtungen sind eine materielle Basis gelingender Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Diese Orte weiter auszubauen, zu verbessern und auf den neusten Stand zu bringen ist eine Aufgabe, zu der das Land einen Beitrag leistet.

Vor dem Hintergrund ständig wachsender Anforderungen an diese Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit stellt das Land Mittel für den Erhalt und Ausbau von überörtlichen und besonders innovativen Einrichtungen zur Verfügung.

Förderbereich X:       Sonderurlaubsgesetz

Die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sind in NRW erfolgreich – nicht zuletzt dank des vielfältigen ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder von Verbänden und Vereinen. Um dieses Engagement zu erleichtern, können Beschäftigte Sonderurlaub auf gesetzlicher Basis für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten. Der damit verbundene Verdienstausfall kann ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Mit der Bereitstellung der Fördermittel soll dieses ehrenamtliche Engagement unterstützt werden.

5
Grundsätze der Förderung

Die Förderung der beschriebenen Handlungsfelder ist entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vorrangig eine Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Das Land unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§ 82 Abs. 2 SGB VIII). Hierzu bedarf es auch auf kommunaler Ebene einer Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Träger (vgl. § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendförderungsgesetz). Soweit die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen für Maßnahmen erhalten, haben sie sicherzustellen, dass die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind und ihr Finanzanteil in einem angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht. Daraus ergibt sich eine stärkere Verzahnung der Fördermittel des Landes und der Kommunen.

Das Land gewährt auf der Grundlage dieses Kinder- und Jugendförderplans nach den Bestimmungen des Haushaltsgesetzes fachbezogene Pauschalen. Darüber hinaus werden auf der Grundlage der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO), einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungen für Leistungen in der Jugendhilfe, bezogen auf die in den §§ 10 bis 14 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes genannten Förderbereiche, gewährt.

Das Förderverfahren richtet sich nach den jeweils geltenden Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan. Bewilligungsbehörden sind i.d.R. die Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe für die Träger, die ihren Sitz in deren jeweiligem Zuständigkeitsbereich haben, soweit im Einzelfall keine abweichende Regelung durch die Oberste Landesjugendbehörde getroffen wurde. Für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Bewilligungsbehörden.

Die Förderung von landesweiten oder regionalen Einrichtungen / Angeboten erfolgt unter der Prämisse der Bereitschaft der Träger, den Wirksamkeitsdialog zu führen und Zielvereinbarungen zu schließen. Wirksamkeitsdialog und Zielvereinbarung sollen durch kritische Reflexion neue Impulse für die Ausrichtung der Arbeit in den Einrichtungen und Angeboten geben und flexible Reaktionen auf notwendige Anpassungen ermöglichen. Sie sollen schließlich einen effektiven, wirksamen und zielgenauen Einsatz der Fördermittel sicherstellen. Die Durchführung obliegt den Landesjugendämtern auf der Grundlage der Entscheidungen der Obersten Landesjugendbehörde, soweit diese nicht abweichende Regelungen trifft.

Nachrichtlich:

Übersicht über Einzelpositionen des Kinder- und Jugendförderplans

Förderbereich I

Pos. 1.1 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Ring politischer Jugend

51.260.000 €

Pos. 1.2 Projektförderung, insb. Initiativgruppenarbeit, Kommunale Bildungslandschaften, Internationale Jugendarbeit, Partizipation

7.630.000 €

Summe

58.890.000 €

Förderbereich II

Pos. 2.1 Einrichtungen und Angebote der kulturellen Bildung und der Medienpädagogik

4.065.000 €

Pos. 2.2 Projektförderung, insb. Jugendkulturland NRW, Fit für die mediale Zukunft

2.770.000 €

Summe

6.835.000 €

Förderbereich III

Pos. 3.1 Förderung insb. der Jugendsozialarbeit

13.960.000 €

Pos. 3.2 Projektförderung, insb. Integration als Chance, Teilhabe junger Menschen mit Behinderung

3.500.000 €

Summe

17.460.000 €

Förderbereich IV

Pos. 4.1 Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Kinder- und Jugendschutzes, insb. AJS, Brücke- und Fußball-Fan-Projekte

2.512.000 €

Pos. 4.2 Projektförderung, Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendschutz

1.753.000 €

Summe

4.265.000 €

Förderbereich V

Pos. 5.1 Fachstellen der Mädchen- und Jungenarbeit

580.000 €

Pos. 5.2 Projektförderung geschlechtsspezifischer Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit

650.000 €

Summe

1.230.000 €

Förderbereich VI

Pos. 6.1 Freiwilliges Ökologisches Jahr

1.500.000 €

Pos. 6.2 Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit

1.500.000 €

Summe

3.000.000 €

Förderbereich VII

Pos. 7 Besondere Maßnahmen und Projekte zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen

2.235.700 €

Summe

2.235.700 €

Förderbereich VIII

Pos. 8 Forschungspartnerschaften /-projekte

1.350.000 €

Summe

Förderbereich IX

Pos. 9 Investitionen

3.000.000 €

Summe

3.000.000 €

Förderbereich X

Pos. 10 Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz

1.960.000 €

Summe

1.960.000 €

Kinder- und Jugendförderplan insgesamt

100.225.700 €

- MBl. NRW. 2013 S. 205