Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 16 vom 30.5.2014 Seite 289 bis 298

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - v. 20.5.2014
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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - v. 20.5.2014

2011

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 -
v. 20.5.2014

1
Stundensätze

Die Stundensätze, die für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, betragen für den

höheren Dienst

80 Euro

gehobenen Dienst

67 Euro

mittleren Dienst

59 Euro

einfachen Dienst

43 Euro.

Eine vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW)
erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt.

2
Kosten- und Leistungsrechnung

Liegen Daten aus einer Kosten- und Leistungsrechnung vor, können diese zur Berechnung der Verwaltungsgebühren herangezogen werden.

3
Inkrafttreten, Aufhebung

3.1
Die Richtwerte treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

3.2
Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 25.6.2013 (MBl. NRW. S. 202) wird aufgehoben.

Der Minister für Inneres und Kommunales
Ralf J ä g e r

- MBl. NRW. 2014 S. 290