Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 22 vom 7.8.2014 Seite 401 bis 450

Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - III 2 – 8352 –, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 231 – 0826.01.12 – u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 71-38.05.03/02 - v. 24.7.2014
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage1a
Anlage2
Anlage2a
Anlage3
Anlage3a
Anlage4
Anlage4a
 

Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - III 2 – 8352 –, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 231 – 0826.01.12 – u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 71-38.05.03/02 - v. 24.7.2014

8051

Durchführung von ärztlichen Untersuchungen
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen,
Abrechnungsverfahren

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - III 2 – 8352 –,
d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 231 – 0826.01.12 –
u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 71-38.05.03/02 -
v. 24.7.2014

Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie und des Innenministeriums v. 10.7.2003 (SMBl. NRW. 8051), zuletzt geändert am 18.1.2006 (SMBl. NRW. 8051), wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 Satz 2 werden die Wörter „5.2 von Teil III der Anlage“ durch die Wörter „5.2.1 der Anlage 2“ ersetzt sowie die Wörter „25. Januar 2000 (GV. NRW. S. 54/SGV. NRW. 281)“ durch die Wörter „27. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 621/SGV. NRW. 281)“.

2. In Nummer 1 Buchstabe d) werden die Wörter „der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Bergämter“ durch die Wörter „der Bezirksregierungen“ ersetzt.

3. In Nummer 1 letzter Satz vor dem zweiten Buchstaben a) werden die Wörter „unter Nummer 1.3 genannten“ durch das Wort „vorgenannten“ ersetzt.

4. In Nummer 1 viertletzter Satz wird die Angabe in der Klammer „Nr. 9“ durch „Nr. 8“ ersetzt.

5. Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden in der Klammer die Wörter „5.2 von Teil III der Anlage“ durch die Wörter „5.2.1 der Anlage 2“ ersetzt.

b) Satz 2 wird gestrichen.

6. In Nummer 3.1 Satz 2 wird nach dem Wort „seine“ das Wort „/ihre“ eingefügt.

7. In Nummer 3.2 wird das Wort „Durchführung“ durch das Wort „Ausführung“ ersetzt.

8. In Nummer 3.4 werden die Wörter „Der Arzt, Zahnarzt“ durch die Wörter „Der Arzt/die Ärztin, der Zahnarzt/die Zahnärztin“ ersetzt.

9. In Nummer 3.5.2 Satz 1 werden nach den Wörtern „den Arzt“ die Wörter „/die Ärztin“ eingefügt.

10. In Nummer 3.5.3 Satz 1 werden nach den Wörtern „eines Arztes“ die Wörter „/einer Ärztin“ eingefügt.

11. Nummer 3.6 Buchstabe b) wird wie folgt neu gefasst:

„b) Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG-NT Band I), Tarif-Nr. 1-6.018, Spalten 6 und 7.“

12. In Nummer 3.7 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.

13. Nummer 4.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter„bei Kapitel 15 110 Titel 526 20“ durch die Wörter „bei der Haushaltsstelle, bei der ihnen entsprechende Mittel zugewiesen wurden“ ersetzt.

b) Satz 3 wird gestrichen.

14. Nummer 4.3 wird gestrichen.

15. Nummer 4.4 wird Nummer 4.3.

16. In der neuen Nummer 4.3 werden in Satz 2 und Satz 3 die Wörter „bei Kapitel 15 110 Titel 526 20“ gestrichen.

17. Nummer 4.5 wird Nummer 4.4.

18. In Nummer 5 Buchstabe B. 5. werden die Wörter „Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz“ durch das Wort „Bezirksregierungen“ ersetzt.

19. Nummer 6 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Ziffer „1.1“ durch die Ziffer „1“ ersetzt.

b) Satz 5 wird gestrichen.

20. In Nummer 7 wird folgender Satz 2angefügt:

„Dieser Runderlass tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft“.

21. Die Anlagen 1-7 werden durch die folgenden Anlagen 1-7 ersetzt

MBl. NRW. 2014 S. 420