Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 23 vom 22.8.2014 Seite 451 bis 472

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums I C 2 - 0014 - 2.1 v. 25.7.2014
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums I C 2 - 0014 - 2.1 v. 25.7.2014

631

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
hier: Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen
Zu § 14 Abs. 2 LHO

RdErl. d. Finanzministeriums I C 2 - 0014 - 2.1
v. 25.7.2014

Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS), hier Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen vom 8.10.2012 (MBl. NRW. S. 674/SMBl. 631) werden nach Anhörung des Landesrechnungshofs zur Umsetzung der Beschlüsse des Gremiums zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a Haushaltsgrundsätzegesetz wie folgt geändert:

1
Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan

1.1 In Nummer 1 wird im letzten Absatz folgender Satz angefügt: „Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert“.

1.2 In Nummer 3 werden im Klammerzusatz nach der Zahl 311 die Zahlen „331, 341,“ eingefügt.

2
Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen (ZH-FPl)

2.1 In der Funktion 023 werden die Zuordnungshinweise „Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt), Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED), Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ)“ ersetzt durch den Zuordnungshinweis „Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH“.

2.2 In der Funktion 029 wird der Zuordnungshinweis „Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)“ durch den Zuordnungshinweis „GIZ Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit e. V.“ ersetzt.

2.3 In der Funktion 187 werden im letzten Klammerzusatz die Worte „Funktionen 162 bis 183“ durch die Worte „Funktionen 162, 163, 183, 186“ ersetzt.

2.4 In der Funktion 512 wird der Zuordnungshinweis wie folgt gefasst: „Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vgl. Funktionen 531 und 532)“.

3
Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW.2014 S. 467