Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 6 vom 12.3.2015 Seite 117 bis 136

Jahresabschlüsse 2013 der LVR-Kliniken, der LVR-Krankenhauszentralwäscherei, der LVR-HPH-Netze, der LVR-Jugendhilfe Rheinland sowie LVR-InfoKom Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 7.2.2015
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Jahresabschlüsse 2013 der LVR-Kliniken, der LVR-Krankenhauszentralwäscherei, der LVR-HPH-Netze, der LVR-Jugendhilfe Rheinland sowie LVR-InfoKom Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 7.2.2015

III.

Jahresabschlüsse 2013
der LVR-Kliniken, der LVR-Krankenhauszentralwäscherei, der LVR-HPH-Netze, der LVR-Jugendhilfe Rheinland sowie LVR-InfoKom

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 7.2.2015

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in Ihrer Sitzung am 21.11.2014 die Jahresabschlüsse 2013 der LVR-Kliniken und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei, die Jahresabschlüsse 2013 der LVR-HPH-Netze, den Jahresabschluss 2013 der LVR-Jugendhilfe Rheinland sowie den Jahresabschluss 2013 von LVR-InfoKom festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:

1
Verwendung der Bilanzergebnisse der LVR-Kliniken und der LVR-Krankenhauszentralwäscherei

1.1
LVR-Klinik Bedburg-Hau

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 1.367.915,27 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von EUR 169.113,82 sowie einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von EUR 91.259,05 wird ein Betrag in Höhe von EUR 1.560.534,00 der Gewinnrücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 67.754,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.2
LVR-Klinik Bonn

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 449.101,76 und einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von EUR 115.348,43 wird ein Betrag in Höhe von EUR 564.450,19 der Gewinnrücklage zugeführt.

1.3
LVR-Klinik Düren

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 2.721.132,24 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von EUR 395.503,15 sowie einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von EUR 189.655,39 wird ein Betrag in Höhe von EUR 2.874.670,70 der Gewinnrücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 431.620,08 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.4
LVR-Klinikum Düsseldorf

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 625.165,15 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von EUR 78.481,95 sowie einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von EUR 120.403,27 wird ein Betrag in Höhe von EUR 761.969,00 der Gewinnrücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 62.081,37 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.5
LVR-Klinikum Essen

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 634.360,13 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von EUR 70.803,73 wird ein Betrag in Höhe von EUR 546.740,05 der Gewinnrücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 158.423,81 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.6
LVR-Klinik Köln

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 841.268,07 zuzüglich einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von EUR 77.971,14 wird ein Betrag in Höhe von EUR 919.239,81 der Gewinnrücklage zugeführt.

1.7
LVR-Klinik Langenfeld

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 1.345.202,70 zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von EUR 251.346,50 wird ein Betrag in Höhe von EUR 1.345.202,70 der Gewinnrücklage zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 251.346,50 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.8
LVR-Klinik Mönchengladbach

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 525.289,03 und einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von EUR 351.776,69 wird ein Betrag in Höhe von EUR 877.065,72 der Gewinnrücklage zugeführt.

1.9
LVR-Klinik Viersen

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 992.386,34 zuzüglich einer Entnahme aus der Rücklage in Höhe von EUR 27.294,20 wird ein Betrag in Höhe von EUR 1.019.680,54 der Gewinnrücklage zugeführt.

1.10
LVR-Klinik für Orthopädie Viersen

Mit dem Jahresfehlbetrag zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 20.442,95 sowie dem Verlustvortrag von EUR 1.174.125,46 zuzüglich der Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von EUR 86.539,85 wird ein Betrag in Höhe von EUR 59.416,00 der zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Der Verlustausgleich des Trägers aus Vorjahren beträgt EUR 1.014.704,00. Der verbleibende Bilanzverlust in Höhe von EUR 152.740,56 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.11
LVR-Krankenhauszentralwäscherei

Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 24.872,33 zuzüglich eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 66.949,36 sowie einer Einstellung in die Gewinnrücklage in Höhe von EUR 90.000,00 wird ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.821,69 ausgewiesen. Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.821,69 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2
Verwendung der Bilanzergebnisse der LVR-HPH-Netze

2.1
LVR-HPH-Netz Niederrhein

Aus den vorhandenen Gewinnrücklagen wird ein Betrag in Höhe von 26.784,73 EUR, entsprechend den Abgängen und Abschreibungen auf das eigenfinanzierte Anlagevermögen, entnommen. Zusammen mit dem Jahresüberschuss 2013 von 134.499,21 EUR und dem Gewinnvortrag des Vorjahres von 57.983,13 EUR, also insgesamt 219.267,07 EUR, wird ein Betrag von 150.000,00 EUR in die allgemeine Investitionsrücklage und ein Betrag von 912,48 EUR in die Versorgungsrücklage nach EFOG eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2013 von 63.983,27 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2
LVR-HPH-Netz Ost

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 18.953,90 EUR und dem Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von 46.392,14 EUR, also insgesamt 65.346,04 EUR, wird ein Betrag von 1.362,77 EUR in die Versorgungsrücklage nach EFOG eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2013 von 63.983,27 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.3
LVR-HPH-Netz West

Aus dem Jahresfehlbetrag zum 31.12.2013 in Höhe von 160.337,23 EUR sowie dem Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von 40.074,39 EUR zuzüglich einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 170.000,00 EUR, wird ein Betrag von 1.102,91 EUR in die Versorgungsrücklage nach EFOG eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn 2013 in Höhe von 48.634,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3
Verwendung des Bilanzergebnisses der LVR-Jugendhilfe Rheinland

Der Jahresüberschuss in Höhe von 10.840,52 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

4
Verwendung des Bilanzergebnisses von LVR-InfoKom

Der Bilanzgewinn (Jahresüberschuss zuzüglich Entnahme aus der Gewinnrücklage) des Eigenbetriebes LVR-InfoKom zum 31.12.2013 in Höhe von 969.014,70 Euro wird in eine Gewinnrücklage eingestellt, um für zukünftige Belastungen durch Investitionsmaßnahmen in der IT-Infrastruktur, wie z. B. dem Bau eines neuen Rechenzentrums, Vorsorge zu treffen.

Die abschließenden Vermerke der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:

LVR-Klinik Bedburg-Hau
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Bedburg-Hau. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thptreuhandpartner GmbH, Krefeld, bedient.

Diese hat mit Datum vom 9.5.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Bedburg-Hau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der GemHVO, KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHGG NRW i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW i. V. m. § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der GemHVO, KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thptreuhandpartner GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Klinik Bonn
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Bonn. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 31.3.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Bonn, Bonn, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21 GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik, LVR-Klinik Bonn, Bonn, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Klinik Düren
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Düren. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 31.3.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Düren, Düren, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21 GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der LVR-Klinik Düren, Düren, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Klinikum Düsseldorf
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des LVR-Klinikum Düsseldorf, Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 31.3.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR-Klinikums Düsseldorf – Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21 GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik, LVR-Klinikum Düsseldorf – Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Klinikum Essen
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des LVR-Klinikum Essen, Kliniken und Institut der Universität Duisburg-Essen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thptreuhandpartner GmbH, Krefeld, bedient.

Diese hat mit Datum vom 9.5.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR-Klinikums Essen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der GemHVO, der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHG NRW i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW i.V.m. § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der GemHVO, der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft thptreuhandpartner GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Klinik Köln
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Köln. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 31.3.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Köln, Köln, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs.  1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21 GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der LVR-Klinik Köln, Köln, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach §  18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Klinik Langenfeld
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Langenfeld. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Düsseldorf, bedient.

Diese hat mit Datum vom 31.3.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Klinik Langenfeld, Langenfeld, nach KHG und der GemKHBVO NRW für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 und den entsprechend § 19 GemKHBVO NRW sowie § 25 EigVO NRW erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 30 KHGG NRW und § 21 GemKHBVO NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 30 KHGG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW sowie § 21GemKHBVO NRW ergeben, erfüllt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik, LVR-Klinik Langenfeld, Langenfeld, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Klinik Mönchengladbach
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Mönchengladbach. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 2.5.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der LVR-Klinik Mönchengladbach, Mönchengladbach, nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Klinik für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHGG NRW i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Klinik Viersen
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik Viersen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 21.4.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der LVR-Klinik Viersen, Viersen, nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Klinik für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand nach § 30 KHGG NRW abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHGG NRW i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lagebericht hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 2.5.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen, Viersen, nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Klinik für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 30 KHGG abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 30 KHGG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 21 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Klinik und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 18 Abs. 1 KHGG NRW hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Krankenhauszentralwäscherei
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Krankenhauszentralwäscherei. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 2.5.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der LVR-Krankenhauszentralwäscherei, Bedburg-Hau, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB entsprechend § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen  und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Die kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-HPH-Netz Niederrhein
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des LVR-HPH-Netz Niederrhein. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Euskirchen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 17.4.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR-HPH-Netz Niederrhein (kurz: HPH-Netz Niederrhein) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einrichtung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des HPH-Netz Niederrhein. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Netz Niederrhein abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 Gemeindeordnung (GO NRW) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Netz Niederrhein Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Netz Niederrhein sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des HPH-Netz Niederrhein sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Netz Niederrhein. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Netz Niederrhein geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-HPH-Netz Ost
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des LVR-HPH-Netz Ost. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Euskirchen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 17.4.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR-HPH-Netzes Ost (kurz HPH-Ost) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einrichtung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des HPH-Ost. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Ost abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 Gemeindeordnung (GO NRW) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Ost Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-Ost sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des HPH-Ost sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-Ost. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-Ost geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-HPH-Netz West
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR-HPH-Netz West. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Euskirchen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 17.4.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des LVR-HPH-Netz West (kurz HPH-West) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einrichtung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des HPH-West. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-West abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 Gemeindeordnung (GO NRW) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-West Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des HPH-West sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des HPH-West sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des HPH-West. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des HPH-West geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-InfoKom
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes LVR InfoKom. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 25.7.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-InfoKom, Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

LVR-Jugendhilfe Rheinland
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der LVR-Jugendhilfe Rheinland. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem § Partner KG, Gummersbach, bedient.

Diese hat mit Datum vom 28.5.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der LVR-Jugendhilfe Rheinland, Solingen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen in der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB, § 106 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 9.12.2014

GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Helga G i e s e n

Siegel der
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können bis zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 während der Dienststunden, von 9.00 bis 15.00 Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Dezernat 8, Dienstgebäude Cologne Office Center, (Siegburger Str. 203, 50679 Köln) Zimmer 209, eingesehen werden.

Köln, den 7. Februar 2015

Die Direktorin
des Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

- MBl. NRW. 2015 S. 121