Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 9 vom 15.4.2015 Seite 219 bis 234

Ergänzung zur Bekanntmachung gemäß § 2 g LWG NRW vom 17.11.2014 Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW. 2014 S. 709 vom 10.12.2014) Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 30.3.2015
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Ergänzung zur Bekanntmachung gemäß § 2 g LWG NRW vom 17.11.2014 Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW. 2014 S. 709 vom 10.12.2014) Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 30.3.2015

II.

Ergänzung zur Bekanntmachung gemäß § 2 g LWG NRW vom 17.11.2014
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne
für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW. 2014 S. 709 vom 10.12.2014)

Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
v. 30.3.2015

Die oberste Wasserbehörde erarbeitet für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der Flussgebietseinheiten und stellt, im Einvernehmen mit den betroffenen obersten Landesbehörden und dem für den Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtages, die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für diese Flussgebietseinheiten auf, soweit sie die nordrhein-westfälischen Anteile betreffen.

Die Pläne und Programme werden aufgestellt in Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 19), die zuletzt durch Richtlinie 2008/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 (ABl. L 81 vom 20.3.2008, S. 60) geändert worden ist - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und gemäß der § 82 und 83 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist (WHG), in Verbindung mit § 2 d Absatz 1 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133) geändert worden ist (LWG).

Bei der Erarbeitung werden die Träger öffentlicher Belange und ihnen Gleichgestellte, insbesondere Kreise und kreisfreie Städte, die nach den Vorschriften im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände, die Wasserverbände sowie die Regionalräte gemäß § 9 Absatz 2 des Landesplanungsgesetzes beteiligt.

Die ersten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne waren bis zum 22. Dezember 2009 aufzustellen. Sie sind erstmals bis zum 22. Dezember 2015 sowie anschließend alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.

Die Bewirtschaftungspläne enthalten die in Artikel 13 in Verbindung mit Anhang VII der Richtlinie 2000/60/EG genannten Informationen.

Zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne wird das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren entsprechend den Vorgaben des § 2 g Absatz 4 LWG durchgeführt.

Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne wurden gemäß § 2 g Absatz 4 LWG veröffentlicht und liegen bereits seit dem 22. Dezember 2014 zur Einsichtnahme aus.

Am 13. April 2015 wird die Flussgebietsgemeinschaft Weser den detaillierten Bewirtschaftungsplan 2016 bis 2021 für die Flussgebietseinheit Weser bezüglich der Salzbelastung gemäß § 83 Absatz 3 WHG und das detaillierte Maßnahmenprogramm 2016 bis 2021 bezüglich der Salzbelastung gemäß § 82 WHG in Ergänzung zu dem Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Weser veröffentlichen. Diese Dokumente sind über die Internetseite http://www.fgg-weser.de/wrrl_anhoerungsdokumente.html verfügbar.

Der detaillierte Bewirtschaftungsplan für das Flussgebiet Weser hat Auswirkungen auf den bereits ausgelegten Bewirtschaftungsplan für den nordrhein-westfälischen Anteil an der Flussgebietseinheit Weser. Betroffen sind die drei in Nordrhein-Westfalen gelegenen Wasserkörper der Weser selbst. Daraus resultieren Änderungen in einzelnen Kapiteln, die in einem zusätzlichen Anhörungsdokument („Änderungen im Bewirtschaftungsplan 2016-2021 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Weser“) zusammengefasst sind. Dieses Dokument wird mit Erscheinen dieser Bekanntmachung für 6 Monate zur Einsicht und Stellungnahme ausgelegt.

Die Dokumente sind arbeitstäglich nach den üblichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei den nachfolgend aufgeführten Behörden sowie bei den Kreisen und kreisfreien Städten einsehbar:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf,
Tel.: 02 11/45 66-0, Fax: 02 11/45 66-3 88, poststelle@mkulnv.nrw.de

Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg,
Tel.: 0 29 31/82-0, poststelle@bra.nrw.de

Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold,
Tel.: 052 31/71-0, poststelle@brdt.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf,
Tel.: 02 11/4 75-0, poststelle@brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 4 – 8, 50667 Köln,
Tel.: 02 21/1 47-0, poststelle@brk.nrw.de

Bezirksregierung Münster, Domplatz 1 – 3, 48128 Münster,
Tel.: 02 51/4 11-0, poststelle@brms.nrw.de

Alle Anhörungsdokumente werden auch im Internet über das Webangebot des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) „www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/wasserrichtlinie/index.php“ sowie über die Seite „www.flussgebiete.nrw.de“ zur Verfügung gestellt und können dort abgerufen werden. Auf Antrag gewährt Ihnen das MKULNV Zugang zu Hintergrunddokumenten und –informationen, die bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans herangezogen worden sind, nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes.

Ihre Stellungnahme zu den im Dokument „Änderungen im Bewirtschaftungsplan 2016-2021 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Weser“ zusammengefassten Änderungen richten Sie bitte innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz oder an die Bezirksregierungen. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:

-   schriftlich über eine Internetplattform, zu erreichen über die Internetadressen www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/wasserrichtlinie/index.php und www.flussgebiete.nrw.de

-   per E-Mail,

-   Fax,

-   auf dem Postweg oder

-   mündlich zur Niederschrift.

- MBl. NRW. 2015 S. 233