Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 2 vom 15.1.2016 Seite 49 bis 66

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für das Geschäftsjahr 2014 Bekanntmachung des Zweckverbandes KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister vom 15. Dezember 2015
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für das Geschäftsjahr 2014 Bekanntmachung des Zweckverbandes KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister vom 15. Dezember 2015

III.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes
KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
für das Geschäftsjahr 2014

Bekanntmachung des Zweckverbandes KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
vom 15. Dezember 2015

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 mit einer Bilanzsumme von 4.233.834,40 € und einem Jahresüberschuss von 81.147,62 € fest. Der Jahresüberschuss von 81.147,62 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes KDN Dachverband Kommunaler IT Dienstleister. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung  zum 31. Dezember 2014 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 21. September 2015 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss  - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des KDN Dachverband Kommunaler IT­ Dienstleister, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahres-abschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den landesrechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss  unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i. V. m. § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss  und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze  und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung  des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW  nicht erforderlich.

Herne, den 8. Dezember 2015

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag
gez. Wilma   W i e g a n d

Köln, den 15. Dezember 2015

Zweckverband KDN -
Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

Der Verbandsvorsteher
Guido   K a h l e n

- MBl. NRW. 2016 S. 64