Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 5 vom 4.3.2016 Seite 103 bis 126

Änderung der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 2. Dezember 2015
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Änderung der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 2. Dezember 2015

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Änderung
der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
vom 2. Dezember 2015

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember 2015 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666), die folgende Änderung der Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 7. Dezember 1994 beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 4. Februar 2016 - 232-0810.94.1 - genehmigt worden ist.

Artikel I

Die Gebührenordnung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 7. Dezember 1994 (MBl. NRW. 1995 S. 312), zuletzt geändert am 13. Juni 2012 (MBl. NRW. S. 592), wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 3 wird das Wort „oder“ ersetzt durch das Wort „und“, werden die Wörter „Apothekenhelferinnen und Apothekenhelfer sowie“ gestrichen und wird der Betrag
„Euro 75,00“ ersetzt durch den Betrag „Euro 100,00“.

b) In Nummer 5 wird der Betrag „Euro 50,00“ ersetzt durch den Betrag „Euro 100,00“.

c) In Nummer 6 wird der Betrag „Euro 25,00“ ersetzt durch den Betrag „Euro 50,00“.

d) In Nummer 7 wird der Betrag „Euro 30,00“ ersetzt durch den Betrag „Euro 50,00“.

e) Nach Nummer 7 wird folgende neue Nummer 8 eingefügt:

„8. die Befreiung von der Verpflichtung zum Aufenthalt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbetriebsräumen während der Notdienstbereitschaft Euro 100,00“.

f) Die bisherige Nummer 8 wird die Nummer 9 und der Betrag „Euro 60,00“ wird ersetzt durch den Betrag „Euro 100,00“.

g) Die bisherige Nummer 9 wird die Nummer 10 und der Betrag „Euro 1.000,00“ wird ersetzt durch den Betrag „Euro 1.200,00“.

h) Die bisherige Nummer 10 wird die Nummer 11 und wie folgt geändert:

In Nummer 11.1 (neu) wird der Betrag „Euro 1.800,00“ ersetzt durch den Betrag „Euro 2.200,00“.

In Nummer 11.2. (neu) wird der Betrag „Euro 2.500,00“ ersetzt durch den Betrag „Euro 3.100,00“.

In Nummer 11.3. (neu) wird der Betrag „Euro 3.100,00“ ersetzt durch den Betrag „Euro 3.900,00“.

i) Die bisherigen Nummern 11, 12 und 13 werden die Nummern 12, 13 und 14.

j) Nach der Nummer 14 wird folgende Nummer 15 angefügt:

„15. die Durchführung der Fachsprachenprüfung Euro 375,00“.

2. In § 1 wird Absatz 2 wie folgt gefasst:

„(2) Die in Absatz 1 Nummern 10, 11, 12 und 13 geregelten Gebühren werden zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer erhoben.“

Artikel II

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

A u s g e f e r t i g t :

Münster, den 3. Dezember 2015

APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE
Gabriele Regina   O v e r w i e n i n g
Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Genehmigt mit der Maßgabe, Artikel II wie folgt neu zu beschließen:

Artikel II

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung tritt mit Ausnahme von § 1 Absatz 1 Nummer 15 neue Fassung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

§ 1 Absatz 1 Nummer 15 neue Fassung tritt am Tag nach Inkrafttreten der Änderung der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe-ZustVO HB) vom 20. Mai 2008 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2015 (GV. NRW. S. 441), mit welcher der Apothekerkammer Westfalen-Lippe die Zuständigkeit für die Durchführung von Fachsprachenprüfungen übertragen wird, in Kraft.“

Düsseldorf, den 4. Februar 2016

Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: 232 – 0810.94.1 –

Im Auftrag
H a m m

- MBl. NRW. 2016 S. 104