Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 20 vom 29.7.2016 Seite 457 bis 474

Vertretungsbefugnisse für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 3. Juni 2016
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Vertretungsbefugnisse für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 3. Juni 2016

II.

Vertretungsbefugnisse für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland
vom 3. Juni 2016

Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für 

- die LVR-Klinik Bedburg-Hau

- die LVR-Klinik Bonn

- die LVR-Klinik Düren

- das LVR-Klinikum Düsseldorf - Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

- das LVR-Klinikum Essen - Kliniken und Institut der Universität Duisburg-Essen

- die LVR-Klinik Köln

- die LVR-Klinik Langenfeld

- die LVR-Klinik Mönchengladbach

- die LVR-Klinik Viersen

- die LVR-Klinik für Orthopädie Viersen

Gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über den Betrieb gemeindlicher Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen – Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung - vom 5. August 2009 (GV. NRW. S.  434), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. August 2012 (GV. NRW. S.  297), in Verbindung mit § 11 Abs. 2 der Betriebssatzung für die LVR-Kliniken vom 28. August 2009 (GV. NRW. S.  796) – KHBS – wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht:

§ 1 Vertretung der LVR- Kliniken:

1.    In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen sonstigen zum Betrieb der Klinik gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung des Klinikvorstandes unterliegen, wird der Landschaftsverband Rheinland durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klinikvorstandes und durch die Kaufmännische Direktion gem. § 11 Abs. 1 KHBS gemeinschaftlich vertreten. Ist die bzw. der Vorsitzende des Klinikvorstandes zugleich Kaufmännische Direktorin bzw. Kaufmännischer Direktor, so bedarf es der Unterschrift eines weiteren Mitgliedes des Klinikvorstandes.

2.    Im Falle der Verhinderung des Vorstandsmitgliedes nimmt die Vertreterin/der Vertreter seine Aufgaben wahr. Im Falle der Verhinderung der/des Vorstandsvorsitzenden werden ihre/seine Aufgaben durch ein anderes Vorstandsmitglied wahrgenommen.

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Bedburg-Hau sind:

Vorstandsvorsitzender und Kaufmännischer Direktor als Leiter

des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Stephan Lahr

Ärztlicher Direktor (komm.):

Dr. Jack Kreutz

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft (komm.):

Carsten Schmatz

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Edgar Seeber

Stellvertretender Ärztlicher Direktor (komm.):

Dr. Alexander Pantelatos

Stellvertretender Pflegedirektor:

N.N.

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Bonn sind:

Vorstandsvorsitzender und Kaufmännischer Direktor als Leiter

des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Ludger Greulich

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Markus Banger

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Heinz Lepper

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Christoph Schwickart

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Rolf Biniek

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Elvira Lange

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Düren sind:

Vorstandsvorsitzender und Kaufmännischer Direktor als Leiter

des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Michael van Brederode

Ärztliche Direktorin:

Dr. Ulrike Beginn-Göbel

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Sarina Schreiber

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Frank Menzel

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Norbert Weißig

Stellvertretender Pflegedirektor:

Josef Cremer

Mitglieder des Klinikvorstandes des LVR-Klinikums Düsseldorf – Kliniken der Heinrich-Heine-Universität – sind:

Vorstandsvorsitzender und Kaufmännischer Direktor als Leiter

des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Joachim Heinlein

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Wolfgang Gaebel

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Klemens Maas

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Ralf Wurth

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

N.N.

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Claudia Foulon

Weiterer Stellvertreter des Ärztlichen Direktors (nur im Falle der Verhinderung des 1. Stellvertreters):

Prof. Dr. Tillmann Supprian

Mitglieder des Klinikvorstandes des LVR-Klinikums Essen – Kliniken und Institut der Universität Duisburg-Essen – sind:

Vorstandsvorsitzende und Kaufmännische Direktorin als Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Jane E. Splett

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Norbert Scherbaum

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Christiane Frenkel

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Holger Foullois

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Johannes Hebebrand

Stellvertretender Pflegedirektor:

Weiterer Stellvertreter des Ärztlichen Direktors (nur im Falle der

Verhinderung des 1. Stellvertreters):

Klaus Schumacher

N.N.

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Köln sind:

Vorstandsvorsitzender und Kaufmännischer Direktor als Leiter

des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Jörg Schürmanns

Ärztliche Direktorin:

Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Frank Allisat

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Harald Balzer

Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

Barbara Müller-Kautz

Stellvertretender Pflegedirektor:

René Depiereux

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Langenfeld sind:

Vorstandsvorsitzender und Kaufmännischer Direktor als Leiter

des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Holger Höhmann

Ärztliche Direktorin:

Jutta Muysers

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Silke Ludowisy-Dehl

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor (komm.):

Arnd Wöhler

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Friedrich Leidinger

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Isolde Schmid-Rüther

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Mönchengladbach sind:

Vorstandsvorsitzende und Kaufmännische Direktorin als Leiterin

des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Dorothee Enbergs

Ärztlicher Direktor:

Dr. Stephan Rinckens

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Jochen Möller

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Dietmar Benzerath

Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

Dr. Silvia Schöller

Stellvertretender Pflegedirektor:

Thomas Helgers

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Viersen sind:

Vorstandsvorsitzende und Kaufmännische Direktorin als Leiterin

des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Dorothee Enbergs

Ärztlicher Direktor:

Dr. Ralph Marggraf

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Jörg Mielke

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Dietmar Benzerath

Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

Dr. Heike Guckelsberger

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Edith Jankowski

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen sind:

Vorstandsvorsitzende und Kaufmännische Direktorin als Leiterin

des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Dorothee Enbergs

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Dietmar Pierre König

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Irmgard van Haeff

Stellvertretungen der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Dietmar Benzerath

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Jochen Nessler

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Virginia Martinez

§ 2 Verpflichtungserklärungen

1.    Verpflichtende Erklärungen der nicht laufenden Betriebsführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gem. § 11 Abs. 3 der Betriebssatzung für die LVR-Kliniken i. V. m. § 21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung - LVerbO - der Unterzeichnung durch die Direktorin bzw. den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters und der/des sachlich zuständigen Landesrätin bzw. Landesrates. Zu den Geschäften der nicht laufenden Betriebsführung gehören alle Angelegenheiten, die nach der Betriebssatzung für die LVR-Kliniken vom 28. August 2009 in die Zuständigkeit der Landschaftsversammlung, eines ihrer Ausschüsse oder in die der Direktorin bzw. des Direktors des Landschaftsverbandes Rheinland fallen.

2.    Das Formerfordernis nach § 11 Abs. 3 KHBS – i. V. m. § 21 Abs. 1 LVerbO wird gem. § 21 Abs. 2 LVerbO auch insoweit gewahrt, als eine von der Direktorin bzw. dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters und der/des sachlich zuständigen Landesrätin bzw. Landesrates unterzeichnete Vollmacht vorliegt.

§ 3 Zeichnungsbefugnisse

In Geschäften der laufenden Betriebsführung sind folgende Befugnisse zur Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen übertragen:

a) Die Vorstandsmitglieder sind für die Geschäftsbereiche, die ihnen zur alleinigen Verantwortung übertragen sind, bis zu einer Höhe von 175.000 € allein zeichnungsberechtigt. Für arbeitsrechtliche Maßnahmen gilt § 10 der KHBS.

b) Alle darüber hinausgehenden Verpflichtungserklärungen bedürfen der gemeinsamen Unterzeichnung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klinikvorstandes und durch die   Kaufmännische Direktorin bzw. des Kaufmännischen Direktors. Ist die oder der Vorsitzende des Klinikvorstandes zugleich Kaufmännische Direktorin bzw. Kaufmännischer Direktor, so bedarf es der Unterschrift eines weiteren Mitgliedes des Klinikvorstandes.

§ 4 Inkraftsetzung

Die Vertretungsbefugnisse treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Vertretungsbefugnisse vom

6. Mai 2013, veröffentlicht im Ministerialblatt vom 7. Juni 2013, S. 177 bis 190, werden hiermit gleichzeitig widerrufen.

Köln, den 30.6.2016

Die Direktorin
des Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

-MBl. NRW. 2016 S. 471