Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 29 vom 18.11.2016 Seite 699 bis 732

Änderung der Hausordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung der Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 2016
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Änderung der Hausordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung der Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 2016

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Änderung der Hausordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung der Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
vom 28. Oktober 2016

Aufgrund Artikel 39 Absatz 2 der Landesverfassung erlasse ich folgende Änderung für die Hausordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 2012 (MBl. NRW. S.  148), zuletzt geändert am 28. März 2013 (MBl. NRW. S.  128):

1. § 6 Abs. 2 wird neu gefasst:

„In allen Gebäuden und Räumen des Landtags gilt das Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes NRW sowie ein Verbot für die Nutzung elektrischer Zigaretten. Das Verbot gilt auch im Eingangsbereich außen vor und neben der Drehtür sowie vor und neben der Besuchertür.

Als Raucherzonen sind folgende Außenbereiche freigegeben:

- die von der Wandelhalle aus erreichbaren beiden Terrassen der Ebene 3,

- der überdachte Durchgang neben den Fahrradstellplätzen,

- die Raucherterrasse des Dienstgebäudes Lippestrasse,

- die Restaurantterrasse während ihrer Öffnungszeiten,

- die Innenhöfe des Landtags nur für internes und externes Betriebspersonal. "

2. Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft.

Düsseldorf, 28. Oktober 2016

Carina Gödecke
Präsidentin des Landtags
Nordrhein-Westfalen

- MBl. NRW. 2016 S. 700