Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 1 vom 5.1.2017 Seite 1 bis 14

Bekanntmachung über die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „G9 jetzt!“.
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Bekanntmachung über die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „G9 jetzt!“.

III.

Bekanntmachung
 über die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „G9 jetzt!“.

Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 111.35.15.02 -
111 - 35.04.14  vom 14. Dezember 2016

1.
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 hat die Landesregierung
die amtliche Listenauslegung und die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „G9 jetzt!“ zugelassen.

2.
Für das Volksbegehren „G9 jetzt“ sind benannt als Vertrauensperson

Herr
Marcus Hohenstein
Kohlbettstraße 6

57072 Siegen

und als stellvertretende Vertrauensperson

Herr

Dr. Jonas Klaiber-Lodewigs

Vormholtzstraße 22

44801 Bochum.

3.
Die amtliche Listenauslegung (Eintragungsfrist) beginnt am 2. Februar 2017 und endet am 7. Juni 2017.

4.
Die Eintragungslisten sind über die Auslegungszeiten nach § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG) vom 5. Oktober 2004 hinaus auch an folgenden Sonntagen auszulegen:

Sonntag, 19. Februar 2017

Sonntag, 26. März 2017

Sonntag, 30. April 2017

Sonntag, 28. Mai 2017

5.
Die Frist für die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung endet spätestens am 4. Januar 2018.

MBl. NRW.2017 S. 14