Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 1 vom 5.1.2017 Seite 1 bis 14

Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahr 2017 (Information der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen über eine Wahl ohne Wahlhandlung) vom 20. Dezember 2016
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Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahr 2017 (Information der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen über eine Wahl ohne Wahlhandlung) vom 20. Dezember 2016

III.

Bekanntmachung Nr. 6
über die Durchführung der allgemeinen Wahlen
in der Sozialversicherung im Jahr 2017
(Information der Bundeswahlbeauftragten
 für die Sozialversicherungswahlen über eine Wahl ohne Wahlhandlung)
vom 20. Dezember 2016

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen weist in ihrer Bekanntmachung Nr. 14 vom 30. November 2016 auf Folgendes hin:

Für fast alle gesetzlichen Krankenkassen sowie die gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträger endete am 17. November 2016 um 18.00 Uhr die Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten für die Sozialwahlen 2017. In diesen Wochen prüfen die Wahlausschüsse der  Versicherungsträger die eingereichten Listen. Der letzte Tag für die Durchführung der Zulassungssitzung ist der 9. Januar 2017.

Erfahrungsgemäß stellen die Wahlausschüsse einer Vielzahl von Versicherungsträgern in zumindest einer Gruppe fest, dass es zu einer Wahl ohne Wahlhandlung kommt. Deshalb macht die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen darauf aufmerksam, dass die Wahlausschüsse verpflichtet sind, nach § 28 Absatz 2 Satz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) in Verbindung mit dem § 61 Absatz 4 SVWO der Bundeswahlbeauftragten, der bzw. dem zuständigen Landeswahlbeauftragten und der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich eine Abschrift der Bekanntmachung des Wahlergebnisses (der Wahl ohne Wahlhandlung) zuzuleiten. Dies kann gegenüber der Bundeswahlbeauftragten per Mail (bwb@bmas.bund.de) oder per Briefpost (Rita Pawelski, Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Wilhelmstraße 49, 11017 Berlin) erfolgen.

Düsseldorf, den 20. Dezember 2016

Die Landeswahlbeauftragte
für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen

Isabelle   S t e i n h a u s e r

MBl. NRW. 2017 S. 14