Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 5 vom 17.2.2017 Seite 71 bis 94

Erlass zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – IV.2-2103-02/17 vom 19. Januar 2017
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Erlass zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – IV.2-2103-02/17 vom 19. Januar 2017

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Erlass zur Änderung
der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge

Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
– IV.2-2103-02/17
vom 19. Januar 2017

Der Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 17. Juni 2015 (MBl. NRW. S. 417), der durch Runderlass vom 21. Januar 2016 (MBl. NRW. S. 96) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 4.1 werden nach den Wörtern „hat sich“ die Wörter „bei Antragstellung und nochmals unmittelbar“ eingefügt.

2. In Nummer 4.3.1 Satz 1 wird nach der Angabe „Nummer 3.2.1“ die Angabe „und der Neuschaffung im Bestand nach Nummer 3.2.2“ eingefügt.

3. In Nummer 4.3.2 wird die Angabe „den Nummern 3.2.2 und“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

4. Nummer 5.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird nach der Angabe „Nummer 3.2.1“ die Angabe „oder Nummer 3.2.2“ eingefügt.

b) In Satz 3 wird die Angabe „Nummern 3.2.2 und“ durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

5. Nummer 6.1.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 3 werden die Wörter „Wird für ein Bauvorhaben mit einer Baugenehmigung, die vor Inkrafttreten der EnEV 2016 erteilt worden ist,“ durch die Wörter „Wird für ein Bauvorhaben, für das vor Inkrafttreten der EnEV 2016 ein Bauantrag gestellt oder eine Vorlage zur Genehmigungsfreistellung der Baubehörde zur Kenntnis gegeben worden ist,“ ersetzt.

b) In Satz 8 werden die Wörter „volle hundert Euro aufzurunden“ durch die Wörter „zwei Nachkommastellen zu runden“ ersetzt.

c) In Satz 9 wird nach der Angabe „(Nummer 2.5.2.2 WFB),“ die Angabe „Quartiersplätze und Nahmobilitätsangebote (Nummer 2.5.2.4 WFB),“ eingefügt.

6. In Nummer 6.1.2 Satz 2 werden die Wörter „volle 100 Euro aufzurunden“ durch die Wörter „zwei Nachkommastellen zu runden“ ersetzt.

7. Nummer 6.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach dem Wort „anteiliger“ die Wörter „, auf zwei Nachkommastellen zu rundender“ eingefügt.

b) In Satz 1 Buchstabe a) wird die Angabe „20 v. H.“ durch die Angabe „10 v. H.“, die Angabe „25 v. H.“ durch die Angabe „15 v. H.“ und die Angabe „35 v. H.“ durch die Angabe „25 v. H.“ ersetzt.

c) In Satz 3 Buchstabe c) wird die Angabe „30 v. H.“ durch die Angabe „20 v. H.“ ersetzt.

8. Nummer 10 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Es gelten die allgemeinen Förder- und Finanzierungsgrundsätze der Nummern 1 und 9 WFB, Nummer 4 der Anlage 1 WFB und die Verfahrensregelungen der Anlage 2 WFB sinngemäß.“

9. Nummer 11 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
Diese Bestimmungen treten mit Wirkung vom 19. Januar 2017 in Kraft und sind von diesem Zeitpunkt an allen Erstbewilligungen unter Beachtung der nachfolgenden Übergangsregelung zugrunde zu legen.“

10. Nummer 12 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe „17. Juni 2015“ durch die Angabe „21. Januar 2016“ ersetzt.

b) Satz 2 wird aufgehoben.

11. Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 19. Januar 2017 in Kraft.

MBl. NRW. 2017 S. 82