Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 5 vom 17.2.2017 Seite 71 bis 94

Erlass zur Änderung der Studierendenwohnheimbestimmungen Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2-2106-05/17 - vom 19. Januar 2017
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Erlass zur Änderung der Studierendenwohnheimbestimmungen Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2-2106-05/17 - vom 19. Januar 2017

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Erlass zur Änderung der Studierendenwohnheimbestimmungen
Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
- IV.2-2106-05/17 -
vom 19. Januar 2017

Der Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 21. Februar 2013 (MBl. NRW. S. 98), der zuletzt durch Runderlass vom 21. Januar 2016 (MBl. NRW. S. 95) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 3.1 wird folgender Satz 4 angefügt:
„Um die Förderfähigkeit im Rahmen der Projektentwicklung sicherzustellen, sind die Planungen gemäß Nr. 4.2.5 WoFP von der Bewilligungsbehörde frühzeitig dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium zur Beratung und Qualifizierung vorzulegen.“

2. Nummer 4 wird wie folgt geändert:
a) Im letzten Satz werden nach der Angabe „Nummer 2.5.2.2 WFB (Aufzüge),“ die Wörter „Nummer 2.5.2.4 WFB (Quartiersplätze, Nahmobilitätsangebote),“ eingefügt.

b) Nach dem letzten Satz werden folgende Sätze angefügt:

„Wohnheimplätze werden wie Wohnungen gezählt. Das ermittelte Baudarlehen ist auf zwei Nachkommastellen zu runden.“

3. Nummer 10 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach dem Wort „anteiliger“ die Wörter „, auf zwei Nachkommastellen zu rundender“ eingefügt.

b) In Satz 3 Buchstabe b) wird nach der Angabe „2.5.2.2,“ die Angabe „2.5.2.4,“ eingefügt.

c) Nach dem letzten Satz werden die Anführungszeichen entfernt.

4. In Nummer 11 Satz 1 wird nach der Angabe „Nummern 1 und 9 WFB“ die Angabe „, Nummer 4 Anlage 1 WFB“ eingefügt.

5. In Nummer 12 wird die Angabe „21. Januar 2016“ durch die Angabe „19. Januar 2017“ ersetzt.

6. Nummer 13 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden das Wort „Studentenwohnheimbestimmungen“ durch das Wort „Studierendenwohnheimbestimmungen“ und die Angabe „22. Januar 2015“ durch die Angabe „21. Januar 2016“ ersetzt.

b) Satz 2 wird aufgehoben.

7. Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 19. Januar 2017 in Kraft.

MBl. NRW. 2017 S. 82