Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 5 vom 17.2.2017 Seite 71 bis 94

Erlass zur Änderung des Erlasses zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse nach §§ 13 bis 15 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (Einkommensermittlungserlass) Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2 - 619.22 - 06/17 - vom 19. Januar 2017
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Erlass zur Änderung des Erlasses zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse nach §§ 13 bis 15 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (Einkommensermittlungserlass) Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2 - 619.22 - 06/17 - vom 19. Januar 2017

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Erlass zur Änderung
des Erlasses zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse
nach §§ 13 bis 15 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung
von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
(Einkommensermittlungserlass)

Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr
- IV.2 - 619.22 - 06/17 -
vom 19. Januar 2017

Der Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 11. Dezember 2009 (MBl. NRW. 2010 S. 3), der zuletzt durch Runderlass vom 8. Mai 2014 (MBl. NRW. S. 311) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Einleitung werden in Satz 1 die Wörter „Gesetz vom 10. April 2014 (GV. NRW. S. 269)“ durch die Wörter „Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 970)“ ersetzt.

2. Nummer 5.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 werden die Wörter „der Pflegestufe III“ durch die Wörter „des Pflegegrades 4“ ersetzt.

b) Im letzten Satz wird jeweils die Angabe „§ 15 Absatz 3 Nummer 4“ durch die Angabe „§ 15 Absatz 3 Nummer 5“ ersetzt.

3. In Nummer 9.2 Satz 1 werden die Wörter „einer bestimmten Pflegestufe“ durch die Wörter „eines bestimmten Pflegegrades“ ersetzt.

4. Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2017 S. 83