Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 19 vom 20.6.2017 Seite 505 bis 542
Änderung der Richtlinie progres.nrw - Innovation Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung |
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Änderung der Richtlinie progres.nrw - Innovation Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung
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Änderung
der Richtlinie
progres.nrw
- Innovation
Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz,
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk und
des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Vom 12. Juni 2017
Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung vom 15. April 2015 (MBl. NRW. S. 338) wird wie folgt geändert:
1.
Nummer 6.1 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgender Satz 3 eingefügt:
„Anträge für Fördervorhaben sind grundsätzlich an die LeitmarktAgentur. NRW / Bereich ETN zu stellen (www.leitmarktagentur.nrw.de).“
b) Der Satz „Für alle sonstigen Fördervorhaben sind die Anträge an die LeitmarktAgentur. NRW / Bereich ETN zu stellen (www.leitmarktagentur.nrw.de).“ wird aufgehoben.
c) Der
Wortlaut „Hausanschrift:
Forschungszentrum Jülich GmbH
LeitmarktAgentur. NRW / Bereich ETN
Technologiezentrum Jülich
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich“ wird Satz 4.
2.
Nummer 6.2 Satz 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
„Bewilligende Stelle, sofern von den Landesministerien
hierfür beauftragt, ist die
Forschungszentrum Jülich GmbH
LeitmarktAgentur. NRW / Bereich ETN
Technologiezentrum Jülich
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich.
Bewilligende Stelle für Fördervorhaben im Bereich
KWK-Modellkommune und sonstige Fördervorhaben, soweit keine Zuständigkeit der
Leitmarktagentur. NRW / Bereich ETN gegeben ist, ist die
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg.“
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
MBl. NRW. S. 539