Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 19 vom 20.6.2017 Seite 505 bis 542

Umlagensatzung 2017 des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZV VRR) Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr vom 28. April 2017
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Umlagensatzung 2017 des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZV VRR) Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr vom 28. April 2017

III.

Umlagensatzung 2017
des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
(ZV VRR)

Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
vom 28. April 2017

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umlagensatzung 2017 mit Datum vom 13.04.2017 genehmigt.

Die Umlagensatzung und der nachfolgende Hinweis nach § 7 Abs. 6 GO NRW (GV. NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW am Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NRW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

3. der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

28. April 2017

Erik O. S c h u l z

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Die Umlagensatzung des ZV VRR steht auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter dem Link zur Verfügung: http//www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/umlagensatzung_zv_vrr_2017.pdf

MBl. NRW. S. 541