Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 21 vom 30.6.2017 Seite 621 bis 664

Änderung der Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 7. Juni 2017
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Änderung der Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO) Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 7. Juni 2017

20020

Änderung der
Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung
für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)

Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales
vom 7. Juni 2017

Nach § 13 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 826), die zuletzt durch Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 9. November 2016 (MBl. NRW. S. 766) geändert worden ist, wird folgender § 13a eingefügt:

㤠13a
E-Government-Rat

(1) Unter dem Vorsitz der oder des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) ist auf Ebene der Abteilungsleitungen der Ministerien ein E-Government-Rat eingerichtet.

(2) Der E-Government-Rat koordiniert, berät und entscheidet bei grundsätzlichen und ressortübergreifenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen. Er berät und entscheidet bei ressortübergreifenden Angelegenheiten der Informationstechnik (IT) einschließlich der Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen des IT-Planungsrats. Er entscheidet über die Zustimmung zu verbindlichen IT-Standards des IT-Planungsrates. Er stimmt ressortübergreifend Konzepte und Maßnahmen im Bereich Open Government ab.

(3) Weiteres ergibt sich aus seiner Geschäftsordnung.“

Diese Bekanntmachung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Düsseldorf, den 7. Juni 2017

- MBl. NRW. 2017 S. 622