Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 22 vom 18.7.2017 Seite 665 bis 694

Änderung der Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung)
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Änderung der Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung)

21210

Änderung der Satzung der Zusatzversorgung
der Apothekerkammer Nordrhein
für angestellte Apothekerinnen und Apotheker
in öffentlichen Apotheken
(Zusatzversorgung)

Vom 20. Juni 2017

Die Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) vom 13. Juni 2012 (MBl. NRW. S. 657) zuletzt geändert durch Beschluss vom 11. Juni 2014 (MBI. NRW. S. 514), wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird nach der Angabe „Absatz 1 Nr. 1“ die Angabe „und 6“ eingefügt.

b) Satz 2 wird aufgehoben

2.
In § 22 Abs. 1 wird nach den Wörtern „in der Kammerversammlung am“ die Angabe „11. Juni 2014“ durch die Angabe „20. Juni 2017“ ersetzt.

Genehmigt.
Düsseldorf, den 23. Juni 2017

Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr.  S t e e n k e n

Die vorstehende Änderung der Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) vom 20. Juni 2017 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 23. Juni 2017

Lutz E n g e l e n
Präsident der Apothekerkammer Nordrhein

- MBl. NRW. 2017 S. 666