Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 22 vom 18.7.2017 Seite 665 bis 694

Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

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Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Bekanntmachung des Ministeriums für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur und Sport

- 313-3.6102.01 -
Vom 8. Juni 2017

Die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 28. Mai 1990 (MBl. NRW. S. 810), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. März 2017 (MBl. NRW. S. 169) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Träger „Bethanien Kinderdörfer gGmbH, Sitz: Schwalmtal, befristet bis 30. März 2020“ wird vor dem Träger „Bildung & Begabung Gemeinnützige GmbH“ eingefügt.

2.
Bei dem Träger „down up! Einzelfallpädagogik gGmbH“ wird der Zusatz „befristet bis zum 30. Juni 2017“ ersetzt durch den Zusatz „befristet bis zum 30. Juli 2019“.

3.
Der Träger „HeurekaNet – Freies Institut für Bildung, Forschung und Innovation e.V., Sitz: Münster, am 7. April 2017, befristet bis zum 1. Mai 2020“ wird vor dem Träger „Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit – Ida – e.V.", eingefügt.

4.
Bei dem Träger „Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH, Sitz: Köln“ wird der Zusatz „befristet bis zum 31. Juli 2017“ gestrichen.

5.
Bei dem Träger „Paritätisches Bildungswerk – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.“ wird der Name geändert in „Paritätische Akademie LV NRW e.V.“

6.
Der Träger „Paritätisches Familienbildungswerk – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., wird gestrichen.

- MBl. NRW. 2017 S. 666