Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 24 vom 4.8.2017 Seite 731 bis 774

Runderlass zur Änderung des Runderlasses “Brandschutz und Hilfeleistung Erstattung der von privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern an ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Helferinnen und Helfer fortgewährten Leistungen“
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Runderlass zur Änderung des Runderlasses “Brandschutz und Hilfeleistung Erstattung der von privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern an ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Helferinnen und Helfer fortgewährten Leistungen“

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Runderlass zur Änderung des Runderlasses
“Brandschutz und Hilfeleistung
Erstattung der von privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
an ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder
Helferinnen und Helfer fortgewährten Leistungen“

Runderlass des Ministeriums des Innern

- 74-52.01.03-1161/17 -

Vom 6. Juli 2017

Der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74-52.01.03 - vom 5. Dezember 2012 (MBL. NRW. S. 735), der durch Runderlass vom 3. Juni 2016 (MBl. NRW. 2011 S. 420) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 4 werden die Wörter „; er tritt mit Ablauf des 30.11.2017 außer Kraft“ gestrichen.

2. Dieser Runderlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2017 S. 740