Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 33 vom 28.11.2017 Seite 973 bis 984

Umlagensatzung 2017 des ZV VRR Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
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Umlagensatzung 2017 des ZV VRR Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

III.

Umlagensatzung 2017 des ZV VRR

Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Vom 26. Juli 2017

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umlagensatzung 2017 mit Datum vom 13. April 2017 und die Satzung zur Änderung der Umlagensatzung 2017 mit Datum vom 19. Juli 2017 genehmigt.

Die Umlagensatzung und der nachfolgende Hinweis nach § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW am Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 GO NRW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet

          oder

  1. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die genehmigte Umlagensatzung sowie die Änderung der Satzung zur Änderung der Umlagensatzung des ZV VRR 2017 stehen auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter folgendem Link zur Verfügung:

http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/umlagensatzung_zv_vrr_2017.pdf

http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/aenderung_der_satzung_zur_aenderung_der_umlagensatzung_zv_vrr_2017.pdf

26. Juli 2017

Erik O.   S c h u l z

Vorsitzender der Verbandsversammlung

- MBl. NRW. 2017 S. 983