Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 35 vom 13.12.2017 Seite 1009 bis 1016

Abschließender Vermerk der GPA NRW Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
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Abschließender Vermerk der GPA NRW Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

III.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Vom 2. November 2017

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2016 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Essen, bedient.

Diese hat mit Datum vom 21. März 2017 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

"Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung sowie An­hang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverband Verkehrsver­bund Rhein-Ruhr, Essen, für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Buch­führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrecht­lichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab­schlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich­tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksam­keit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen . Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 1. September 2017

GPA NRW

Im Auftrag

Thomas   S i e g e r t

- MBl. NRW. 2017 S. 1015