Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 1 vom 5.1.2018 Seite 1 bis 20

Bekanntmachung der Haushaltssatzung
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

II.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Bekanntmachung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Vom 30. November 2017

1.
Haushaltssatzung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes (GPAG) in der Fassung vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016, in Verbindung mit §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016, hat der Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 30. November 2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeindeprüfungsanstalt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

18.213.899,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

17.408.346,00 Euro

2.

 im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

17.698.048,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf

13.395.026,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf

18.613.559,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf

22.916.582,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

§ 5

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 6

entfällt

§ 7

entfällt

§ 8

(1) Die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb der Teilpläne werden zu Budgets zusammengefasst. Dabei bilden die Teilpläne 10 und 40 jeweils ein Budget; die Teilpläne 20, 30 und 50 werden zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst.

(2) Mehrerträge erhöhen die Ermächtigung für Personalaufwendungen im Rahmen des Stellenplans und die Ermächtigungen für Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen. Mehreinzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen die Ermächtigung für Personalauszahlungen im Rahmen des Stellenplans, die Ermächtigung für sonstige Auszahlungen und – soweit sich dadurch der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht mindert – die Ermächtigung für investive Auszahlungen. Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhen die Ermächtigung für investive Auszahlungen.

§ 9

Zur flexiblen Stellenbewirtschaftung können während des Haushaltsjahres insbesondere im Rahmen der Wiederbesetzung von Stellen Beamtenstellen mit vergleichbaren Tarifbeschäftigten und Stellen von Tarifbeschäftigten mit Beamten besetzt werden. Soweit von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, ist der Stellenplan für das folgende Haushaltsjahr entsprechend anzupassen.

2.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 GPAG durch Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß §§ 12 Abs. 1 und 2 GPAG und 80 Abs. 5 GO NRW dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 30. November 2017 angezeigt worden.

Der Haushaltsplan ist zur Einsichtnahme unter der Adresse www.gpa.nrw.de im Internet verfügbar.

Herne, den 15. Dezember 2017

Der Präsident der gpaNRW
gez. Heinrich   B ö c k e l ü h r

-MBl. NRW. 2018 S. 11