Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 1 vom 5.1.2018 Seite 1 bis 20

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für seine eigenbetriebsähnliche Einrichtung AKDN-sozial für das Geschäftsjahr 2016
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für seine eigenbetriebsähnliche Einrichtung AKDN-sozial für das Geschäftsjahr 2016

III.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes
KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister für seine eigenbetriebsähnliche
Einrichtung AKDN-sozial für das Geschäftsjahr 2016

Vom 18. Dezember 2017

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 mit einer Bilanzsumme von 1.654.948,52 € und einem Jahresüberschuss von 305.001,09 € fest. Der Jahresüberschuss von 152.500,55 € wird den Rücklagen zugeführt. Der verbleibende Überschussanteil in Höhe von 152.500,54 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes AKDN-sozial. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2016 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 20. Juni 2017 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des AKDN-sozial, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den landesrechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere  Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i. V. m. § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung  so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 29. November 2017

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag
gez. Gregor   L o g e s

Siegburg, den 18. Dezember 2017

Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
Der Verbandsvorsteher

Verbandsvorsteher Dr. Stephan   K e l l e r

- MBl. NRW. 2018 S. 18