Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 8 vom 12.4.2018 Seite 159 bis 176

Änderung des Runderlasses „Richtlinien für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Ausstattung im Katastrophenschutz“ Runderlass des Ministeriums des Innern - 34-52.07.01-491/18 -
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Änderung des Runderlasses „Richtlinien für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Ausstattung im Katastrophenschutz“ Runderlass des Ministeriums des Innern - 34-52.07.01-491/18 -

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Änderung des Runderlasses „Richtlinien für die Beschaffung und Verwaltung
der landeseigenen Ausstattung im Katastrophenschutz“

Runderlass des Ministeriums des Innern
- 34-52.07.01-491/18 -

Vom 16. März 2018

Der Runderlass „Richtlinien für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Ausstattung im Katastrophenschutz“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 3. September 2015 (MBl. NRW. S. 621), der durch Runderlass vom 13. Oktober 2016 (MBl. NRW. S. 734) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 6.1 wird wie folgt gefasst:

„6.1
Unter Berücksichtigung der in Nummer 2.3 genannten Wertgrenze sind Ausrüstungsgegenstände, die nicht mehr ihrer Zweckbestimmung entsprechen beziehungsweise deren Instandsetzung unwirtschaftlich ist, über die zuständige Bezirksregierung auszusondern. Ausrüstungsgegenstände, deren Aussonderung beabsichtigt ist, sind der zuständigen Bezirksregierung umgehend zu melden. Die Bezirksregierung entscheidet über die Aussonderung und die Verwertung der gemeldeten Ausrüstungsgegenstände.“

2. In Nummer 12.1 werden nach der Angabe „Anhänger 15 m²“ die Wörter „Feuerwehranhänger Notstrom NRW 57 m² “ eingefügt. 

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

- MBl. NRW. 2018 S. 162