Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 28 vom 13.11.2018 Seite 573 bis 624

Abschließender Vermerk der GPA NRW Bekanntmachung des ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Finanzierung
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Abschließender Vermerk der GPA NRW Bekanntmachung des ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Finanzierung

III.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Bekanntmachung des ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Finanzierung

Vom 28. August 2018

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2017 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WPR Rhein-Ruhr GmbH, Bochum, bedient.

Diese hat mit Datum vom 12. April 2018 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

"Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des ZV VRR Faln-EB, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des ZV VRR Faln-EB. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des ZV VRR Faln-EB sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des ZV VRR Faln-EB, Essen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des ZV VRR Faln-EB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WPR Rhein-Ruhr GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 31. August 2018

GPA NRW

Im Auftrag

Thomas  S i e g e r t

- MBl. NRW. 2018 S. 619