Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 31 vom 18.12.2018 Seite 703 bis 738

Vertretungsbefugnisse für die LVR-HPH-Netze des Landschaftsverbandes Rheinland
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Vertretungsbefugnisse für die LVR-HPH-Netze des Landschaftsverbandes Rheinland

III.

Vertretungsbefugnisse für die LVR-HPH-Netze
des Landschaftsverbandes Rheinland

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland

Vom 3. Dezember 2018

Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das

- LVR-HPH-Netz Niederrhein

- LVR-HPH-Netz Ost

- LVR-HPH-Netz West

Gemäß § 3 Absatz 2 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644), die zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) geändert worden ist, in Verbindung mit § 7 Absatz 2 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen vom 28. Februar 2011 (GV. NRW. S. 180), wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die LVR-HPH Netze des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht:

§ 1 Vertretung der LVR-HPH Netze:

In allen zur laufenden Betriebsführung gehörenden Angelegenheiten bis zu einer maximalen Wertgrenze von 500 000 Euro sowie allen sonstigen zum Betrieb des jeweiligen LVR-HPH-Netzes gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Betriebsleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband Rheinland durch ihre Fachliche Direktorin beziehungsweise ihren Fachlichen Direktor und durch ihre Kaufmännische Direktorin beziehungsweise ihren Kaufmännischen Direktor gemeinschaftlich vertreten.

1

Im Falle der Verhinderung des Betriebsleitungsmitgliedes nimmt die jeweilige Vertreterin beziehungsweise der jeweilige Vertreter seine Aufgaben wahr.

Mitglieder der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Niederrhein sind:

Fachlicher Direktor:

Ströbele, Thomas

Kaufmännischer Direktor

Klose, Ralf

Stellvertreter der Betriebsleitung sind:

Stellvertretende Fachliche Direktorin:

Balzer, Brigitte (komm)

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor/

Stellvertretende Kaufmännische Direktorin:

N.N.

Mitglieder der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Ost sind:

Fachliche Direktorin:

Lapp, Gabriele

Kaufmännischer Direktor:

Ende, Jens (kommissarisch)

Stellvertreter der Betriebsleitung sind:

Stellvertretende Fachliche Direktorin:

Vollbach, Alexandra (kommissarisch)

Stellvertretende Kaufmännische Direktorin:

Kaus, Barbara (kommissarisch)

Mitglieder der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes West sind:

Fachliche Direktorin:

Nottelmann, Ida

Kaufmännischer Direktor

Kasten, Michael

Stellvertreter der Betriebsleitung sind:

Stellvertretender Fachlicher Direktor:

Freiherr von Weichs, Wilderich

Stellvertretende Kaufmännische Direktorin:

Blomenkemper, Margarete

§ 2 Verpflichtungserklärungen

1

Verpflichtende Erklärungen der nicht laufenden Betriebsführung und diejenigen Geschäfte der laufenden Betriebsführung, die geldlich von erheblicher Bedeutung sind (das heißt ab einer Wertgrenze von 500 000 Euro aufwärts), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gemäß § 3 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der Unterzeichnung durch die Direktorin beziehungsweise den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin beziehungsweise des allgemeinen Vertreters und einem Mitglied der Betriebsleitung.

Zu den Geschäften der nicht laufenden Betriebsführung gehören alle Angelegenheiten die nach der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen vom 28. Februar 2011 in die Zuständigkeit der Landschaftsversammlung, eines ihrer Ausschüsse oder in die der Direktorin beziehungsweise des Direktors des Landschaftsverbandes Rheinland fallen.

2

Das Formerfordernis wird gemäß § 3 Absatz 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 64 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) geändert worden ist, auch insoweit gewahrt, als eine von der Direktorin beziehungsweise dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin beziehungsweise des allgemeinen Vertreters und einem Mitglied der Betriebsleitung unterzeichnete Vollmacht vorliegt. In der Vollmacht ist der Umfang und die zeitliche Geltung anzugeben (Zweck im Rahmen der Ausübung des Dienstpostens und Umfang jeweils bis zu einer bestimmten Betragshöhe sowie zeitlich begrenzt).

§ 3 Zeichnungsbefugnisse

In Geschäften der laufenden Betriebsführung sind folgende Befugnisse zur Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen übertragen:

a) Die Betriebsleitungsmitglieder sind für die Geschäftsbereiche, die ihnen zur alleinigen Verantwortung übertragen sind, bis zu einer Höhe von 175 000 Euro allein zeichnungsberechtigt. Für arbeitsrechtliche Maßnahmen gilt § 8 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen.

b) Alle darüberhinausgehenden Verpflichtungserklärungen bedürfen der gemeinsamen Unterzeichnung durch alle Betriebsleitungsmitglieder der jeweiligen LVR-HPH-Netze.

§ 4 Inkrafttreten

Die Vertretungsbefugnisse treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Vertretungsbefugnisse vom 3. Juni 2016 (MBl. NRW. S. 457) werden hiermit gleichzeitig aufgehoben.

Köln, den 3. Dezember 2018

Die Direktorin

des Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

-MBl. NRW. 2018 S. 736