Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 32 vom 28.12.2018 Seite 739 bis 804

Vertretungsbefugnisse für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland
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Vertretungsbefugnisse für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland

III.

Vertretungsbefugnisse für die LVR-Kliniken
des Landschaftsverbandes Rheinland

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland

Vom 30. November 2018

Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für die

a. LVR-Klinik Bedburg-Hau

b. LVR-Klinik Bonn

c. LVR-Klinik Düren

d. LVR-Klinikum Düsseldorf - Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

e. LVR-Klinikum Essen - Kliniken und Institut der Universität Duisburg-Essen

f. LVR-Klinik Köln

g. LVR-Klinik Langenfeld

h. LVR-Klinik Mönchengladbach

i. LVR-Klinik Viersen

j. LVR-Klinik für Orthopädie Viersen

Gemäß § 4 Absatz 2 der Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 434), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. August 2012 (GV. NRW. S. 297) geändert worden ist, in Verbindung mit § 11 Absatz 2 der Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland vom 28. August 2009 (GV. NRW. S. 796) wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht:

§ 1 Vertretung der LVR- Kliniken:

1. In allen zur laufenden Betriebsführung gehörenden Angelegenheiten bis zu einer maximalen Wertgrenze von 500 000 Euro sowie in allen sonstigen zum Betrieb der Klinik gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung des Klinikvorstandes unterliegen, wird der Landschaftsverband Rheinland durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Klinikvorstandes und durch die Kaufmännische Direktion gemäß § 11 Absatz 1 der Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland gemeinschaftlich vertreten. Ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Klinikvorstandes zugleich Kaufmännische Direktorin beziehungsweise Kaufmännischer Direktor, so bedarf es der Unterschrift eines weiteren Mitgliedes des Klinikvorstandes.

2. Im Falle der Verhinderung des Vorstandsmitgliedes nimmt die Vertreterin beziehungsweise der Vertreter seine Aufgaben wahr. Im Falle der Verhinderung der beziehungsweise des Vorstandsvorsitzenden werden ihre beziehungsweise seine Aufgaben durch ein anderes Vorstandsmitglied wahrgenommen.

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Bedburg-Hau sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Lahr, Stephan

Ärztliche Direktorin:

Tönnesen-Schlack, Anita

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Schmatz, Carsten

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Seeber, Edgar

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Kreutz, Jack

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Kleinmanns-Klein, Marion

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Bonn sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Greulich, Ludger

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Banger, Markus

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Lange, Elvira

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Schwickart, Christoph

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Schormann, Michael

Stellvertretender Pflegedirektor:

Werner, Dirk

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Düren sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

van Brederode, Michael

Ärztliche Direktorin:

Dr. Beginn-Goebel, Ulrike

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Cremer, Josef

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Menzel, Frank

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Weißig, Norbert

Stellvertretender Pflegedirektor:

Kuckertz, Mario

Mitglieder des Klinikvorstandes des LVR-Klinikums Düsseldorf – Kliniken der Heinrich-Heine-Universität sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Dr. Enders, Peter

Ärztliche Direktorin:

Prof. Dr. Meisenzahl-Lechner, Eva

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Maas, Klemens

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Wurth, Ralph

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Supprian, Tillmann

Stellvertretender Pflegedirektor:

Nowak, Norbert

Weiterer Stellvertreter des Ärztlichen Direktors (nur im Falle der Verhinderung des 1. Stellvertreters)

Weiterer Stellvertretender Ärztlicher Direktor/Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

N.N.

Mitglieder des Klinikvorstandes des LVR-Klinikums Essen – Kliniken und Institut der Universität Duisburg-Essen sind:

Vorstandsvorsitzende

und Kaufmännische Direktorin als Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Splett, Jane Elisabeth

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Scherbaum, Norbert

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Frenkel, Christine

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Foullois, Holger

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Teufel, Martin

Stellvertretender Pflegedirektor:

Schumacher, Klaus

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Köln sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Schürmanns, Jörg

Ärztliche Direktorin:

Prof. Dr. Gouzoulis-Mayfrank, Euphrosyne

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Allisat, Frank

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Balzer, Harald

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. Heekeren, Karsten

Stellvertretender Pflegedirektor:

Depiereux, René

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Langenfeld sind:

Vorstandsvorsitzender

und Kaufmännischer Direktor als Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Höhmann, Holger

Ärztliche Direktorin:

Muysers, Jutta

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

Ludowisy-Dehl, Silke

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Gassner, Jürgen

Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

Prof. Dr. Janssen, Birgit

Stellvertretender Pflegedirektor:

Hülsen, Joachim

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Mönchengladbach sind:

Vorstandsvorsitzende

und Kaufmännische Direktorin als Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Enbergs, Dorothee

Ärztlicher Direktor:

Dr. Rinckens, Stephan

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Möller, Jochen

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Benzerath, Dietmar

Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

Dr. Schöller, Silvia

Stellvertretender Pflegedirektor:

Helgers, Thomas

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik Viersen sind:

Vorstandsvorsitzende

und Kaufmännische Direktorin als Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Enbergs, Dorothee

Ärztlicher Direktor:

Dr. Marggraf, Ralph

Pflegedirektor als Leitende Pflegekraft:

Mielke, Jörg

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Benzerath, Dietmar

Stellvertretende Ärztliche Direktorin:

Dr. Guckelsberger, Heike

Stellvertretender Pflegedirektor:

Schmitz, Jürgen (komm.)

Mitglieder des Klinikvorstandes der LVR-Klinik für Orthopädie sind:

Vorstandsvorsitzende

und Kaufmännische Direktorin als Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:

Enbergs, Dorothee

Ärztlicher Direktor:

Prof. Dr. König, Dietmar Pierre

Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft:

van Haeff, Irmgard

Stellvertreter der Vorstandsmitglieder sind:

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Benzerath, Dietmar

Stellvertretender Ärztlicher Direktor:

Dr. Nessler, Jochen

Stellvertretende Pflegedirektorin:

Martinez, Virginia

§ 2 Verpflichtungserklärungen

1. Verpflichtende Erklärungen der nicht laufenden Betriebsführung und diejenigen Geschäfte der laufenden Betriebsführung, die geldlich von erheblicher Bedeutung sind (das heißt ab einer Wertgrenze von 500 000 Euro aufwärts), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gemäß § 4 Absatz 3 der Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen der Unterzeichnung durch die Direktorin beziehungsweise den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin beziehungsweise des allgemeinen Vertreters und einem Mitglied der Betriebsleitung.

Zu den Geschäften der nicht laufenden Betriebsführung gehören alle Angelegenheiten die nach der Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland vom 28. August 2009 in die Zuständigkeit der Landschaftsversammlung, eines ihrer Ausschüsse oder in die der Direktorin beziehungsweise des Direktors des Landschaftsverbandes Rheinland fallen.

2. Das Formerfordernis wird gemäß § 4 Absatz 3 der Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 64 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) geändert worden ist, auch insoweit gewahrt, als eine von der Direktorin beziehungsweise dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin beziehungsweise des allgemeinen Vertreters und einem Mitglied der Betriebsleitung unterzeichnete Vollmacht vorliegt. In der Vollmacht sind der Umfang und die zeitliche Geltung anzugeben (Zweck im Rahmen der Ausübung des Dienstpostens und Umfang jeweils bis zu einer bestimmten Betragshöhe sowie zeitlich begrenzt).

§ 3 Zeichnungsbefugnisse

In Geschäften der laufenden Betriebsführung sind folgende Befugnisse zur Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen übertragen:

a) Die Vorstandsmitglieder sind für die Geschäftsbereiche, die ihnen zur alleinigen Verantwortung übertragen sind, bis zu einer Höhe von 175 000 Euro allein zeichnungsberechtigt. Für arbeitsrechtliche Maßnahmen gilt § 10 der Betriebssatzung für die LVR-Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland.

b) Alle darüberhinausgehenden Verpflichtungserklärungen bedürfen der gemeinsamen Unterzeichnung durch die Vorsitzende beziehungsweise den Vorsitzenden des Klinikvorstandes und durch die Kaufmännische Direktorin beziehungsweise den Kaufmännischen Direktor. Ist die Vorsitzende beziehungsweise der Vorsitzende des Klinikvorstandes zugleich Kaufmännische Direktorin beziehungsweise Kaufmännischer Direktor, so bedarf es der Unterschrift eines weiteren Mitgliedes des Klinikvorstandes.

§ 4 Inkrafttreten

Die Vertretungsbefugnisse treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Vertretungsbefugnisse vom 3. Juni 2016 (MBl. NRW. S. 457) treten hiermit gleichzeitig außer Kraft.

Köln, den 30. November 2018

Die Direktorin

des Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

- MBl. NRW. 2018 S. 795