Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 2 vom 31.1.2019 Seite 43 bis 66

Änderung des Runderlasses „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen“ Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
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Änderung des Runderlasses „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen“ Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

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Änderung des Runderlasses
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Frauenberatungsstellen“

Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Vom 16. Januar 2019

Der Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen“ vom 19. Dezember 2016 (MBl. NRW. 2017 S. 6) wird wie folgt geändert:

1.

In Nummer 1.2 Buchstabe a Satz 2 wird das Wort „einen“ durch die Wörter „den prioritären“ ersetzt.

2.

In Nummer 4.2 Satz 2 wird das Wort „Frauenpolitik“ durch das Wort „Gleichstellungspolitik“ ersetzt.

3.

Nummer 5.4.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort „Frauenpolitik“ durch das Wort „Gleichstellungspolitik“ ersetzt.

b) Nach Satz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 neu eingefügt:

„Unter besonderer Berücksichtigung der Auslastung der Einrichtungen können für spezialisierte Beratungsstellen auf Antrag Pauschalbeträge von bis zu zweieinhalb Fachkräften festgesetzt werden. Die Entscheidung trifft das für Gleichstellungspolitik zuständige Ministerium.“

c) Die bisherigen Sätze 2 bis 9 werden Sätze 4 bis 11.

c) Im neuen Satz 5 wird das Wort „ein“ durch das Wort „eine“ ersetzt.

d) In den neuen Sätzen 7, 8 und 9 wird jeweils das Wort „Frauenpolitik“ durch das Wort „Gleichstellungspolitik“ ersetzt.

4.

In Nummer 7 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

                                                                                                          - MBl. NRW. 2019 S. 44