Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 9 vom 24.5.2019 Seite 179 bis 206
Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz VIII-2-30.35.01 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz VIII-2-30.35.01
751
Änderung
der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und
Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“
Runderlass des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
VIII-2-30.35.01
Vom 8. Mai 2019
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 5. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 565), wird wie folgt geändert:
Nummer 5.4 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird nach dem Wort „beträgt“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.
b) Es wird folgender Satz angefügt: „Soweit haushaltsrechtliche Bestimmungen dies zulassen, können im Ausnahmefall höhere Fördersätze zugelassen werden.“
- MBl. NRW. 2019 S. 197