Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 9 vom 24.5.2019 Seite 179 bis 206

Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz VIII-2-30.35.01
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Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz VIII-2-30.35.01

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Änderung der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und
Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“

Runderlass des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
VIII-2-30.35.01

Vom 8. Mai 2019

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 5. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 565), wird wie folgt geändert:

Nummer 5.4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird nach dem Wort „beträgt“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.

b) Es wird folgender Satz angefügt: „Soweit haushaltsrechtliche Bestimmungen dies zulassen, können im Ausnahmefall höhere Fördersätze zugelassen werden.“

- MBl. NRW. 2019 S. 197