Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 11 vom 19.6.2019 Seite 231 bis 236

Aufhebung des Runderlasses „Prüfen, Nachfüllen und Instandsetzen von Feuerlöschgeräten“ Runderlass des Ministeriums des Innern - 34-17.00-1596/19 -
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Aufhebung des Runderlasses „Prüfen, Nachfüllen und Instandsetzen von Feuerlöschgeräten“ Runderlass des Ministeriums des Innern - 34-17.00-1596/19 -

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Aufhebung des Runderlasses
„Prüfen, Nachfüllen und Instandsetzen von Feuerlöschgeräten“

Runderlass des Ministeriums des Innern
- 34-17.00-1596/19 -

Vom 3. Juni 2019

Der Runderlass des Innenministers „Prüfen, Nachfüllen und Instandsetzen von Feuerlöschgeräten“ vom 30. April 1973 (MBl. NRW. S. 988) wird aufgehoben.

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 232