Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 18 vom 13.9.2019 Seite 381 bis 398

Berichtigung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“)
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Berichtigung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“)

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Berichtigung der
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten
(Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“)

Vom 19. August 2019

Der Runderlass der Staatskanzlei „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportstätten (Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“)“ vom 19. Juli 2019 (MBl. NRW. S. 315) wird wie folgt berichtigt:

In Nummer 1.3 wird in Satz 2 das Wort „Förderaufrufe“ durch das Wort „Programmaufrufe“ ersetzt.

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 385