Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 18 vom 13.9.2019 Seite 381 bis 398

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland

III.

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland

Vom 4. September 2019

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021 ist im Internet unter www.bekanntmachungen.lvr.de öffentlich bekannt gemacht.

Gegen den Entwurf können Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen bei der Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, erheben.

Köln, den 4. September 2019

Die Direktorin des

Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

- MBl. NRW. 2019 S. 398