Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 21 vom 17.10.2019 Seite 545 bis 602

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen B 4425 – 1 –IV
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Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen B 4425 – 1 –IV

20310

Änderungstarifvertrag Nr. 5
zum Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen
der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder
(TV Prakt-L)

Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen
B 4425 – 1 –IV

Vom 19. September 2019

Den nachstehenden Tarifvertrag, mit dem der Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) vom 9. Dezember 2011, veröffentlicht durch Bekanntmachung des Finanzministeriums – B 4425-1-IV - vom 12. Januar 2012 (MBl. NRW. S. 82), geändert worden ist, gebe ich bekannt:

Änderungstarifvertrag Nr. 5

zum Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen

der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder

(TV Prakt-L)

vom 2. März 2019

Zwischen

der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

einerseits

und[1]

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

§ 1

Änderung des TV Prakt-L

Der Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) vom 9. Dezember 2011, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 17. Februar 2017, wird wie folgt geändert:

1.         § 1 Absatz 1 Buchstabe e wird gestrichen.

2.         § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1)   Das monatliche Entgelt beträgt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf

-    der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters,

der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen,

der Heilpädagogin/des Heilpädagogen

vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019                       1.803,54 Euro,

ab 1. Januar 2020                                                                 1.853,54 Euro,

-    der pharmazeutisch-technischen Assistentin/

des pharmazeutisch-technischen Assistenten,

der Erzieherin/des Erziehers

vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019                       1.578,26 Euro,

ab 1. Januar 2020                                                                 1.628,26 Euro,

-    der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers,

der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/

des Masseurs und medizinischen Bademeisters,

vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019                       1.521,31 Euro,

ab 1. Januar 2020                                                                 1.571,31 Euro.“

3.      In § 10 Satz 1 werden die Wörter „mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 29 Ausbildungstage beträgt“ gestrichen.

4.       § 14 wird wie folgt geändert:

          a)       Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

2Diese beträgt 95 v.H. des Entgelts (§ 8 Absatz 1), das den Praktikantinnen/Praktikanten für November zusteht.“

          b)      In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1“ durch die Angabe „§ 3 Absätze 1 und 2“ ersetzt.

5.       § 17a wird gestrichen.

6.      In § 18 Absatz 3 wird das Datum „31. Dezember 2018“ durch das Datum „30. September 2021“ ersetzt.

§ 2

Ausnahmen vom Geltungsbereich

Für Praktikantinnen und Praktikanten, die spätestens mit Ablauf des 2. März 2019 aus dem Praktikantenverhältnis ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nur, wenn sie dies bis zum 30. September 2019 schriftlich beantragen.

§ 3

Inkrafttreten

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 595



[1]

Gleichlautende Tarifverträge sind abgeschlossen worden mit

a)

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

-       Bundesvorstand -,

diese zugleich handelnd für

-       Gewerkschaft der Polizei,

-       Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

-       Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,

und
b)    mit dbb beamtenbund und tarifunion.