Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 22 vom 29.10.2019 Seite 603 bis 616

Aufhebung des Runderlasses „Hinweise für die Wiederverwendung teerhaltiger Straßenbaustoffe“ Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Verkehr - III.1 - 32-40/30 - und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz - IV B -
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Aufhebung des Runderlasses „Hinweise für die Wiederverwendung teerhaltiger Straßenbaustoffe“ Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Verkehr - III.1 - 32-40/30 - und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz - IV B -

913

Aufhebung des Runderlasses
„Hinweise für die Wiederverwendung teerhaltiger Straßenbaustoffe“

Gemeinsamer Runderlass des
Ministeriums für Verkehr
- III.1 - 32-40/30 -
und des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz
- IV B -

Vom 10. Oktober 2019

Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz „Hinweise für die Wiederverwendung teerhaltiger Straßenbaustoffe“ vom 21. Dezember 1992 (MBl. NRW. 1993 S. 511) wird aufgehoben.

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2019 S. 610