Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 23 vom 8.11.2019 Seite 617 bis 646

Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
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Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

III.

Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die
Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden
zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe
und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 10. Oktober 2019

Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben vom

10. Oktober 2019 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.

Münster, den 10. Oktober 2019

Der Direktor

des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

- MBl. NRW. 2019 S. 644