Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 3 vom 7.2.2020 Seite 39 bis 58

Änderung der Geschäftsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 16. März 2019
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Änderung der Geschäftsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 16. März 2019

21220

Änderung der
Geschäftsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
vom 16. März 2019

Bekanntmachung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Vom 13. Januar 2020

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 16. März 2019 aufgrund von § 23 Abs.  1 Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (HeilBerG) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 230), folgende Änderung der Geschäftsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 28. September 1996 (MBl. NRW. 1997 S. 15) beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2020 genehmigt worden ist.

Artikel I

Die Geschäftsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 28. September 1996 (MBl. NRW. 1997 S. 15) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) § 1 erhält folgende Überschrift: „Sitzungen der Kammerversammlung“.

b) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „dieses“ die Wörter „der Präsidentin oder“ eingefügt.

c) Nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

„(2) Den Vorsitz in den Sitzungen der Kammerversammlung führt die Präsidentin oder der Präsident oder bei deren/dessen Verhinderung die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident. Sind beide verhindert, so tritt an deren Stelle das nach Lebensjahren älteste anwesende Kammervorstandsmitglied.“

d) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und wird in Satz 3 wie folgt geändert: Nach dem Wort „ist“ werden die Wörter „der Vorsitzenden oder“ eingefügt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) § 2 erhält folgende Überschrift: „Wahl des Kammervorstandes“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden nach dem Wort „von“ die Wörter „der bisherigen Präsidentin oder“ eingefügt. In Satz 3 wird das Wort „Beschlußfähigkeit“ durch das Wort „Beschlussfähigkeit“ ersetzt, nach dem Wort „Kammerversammlung“ werden die Wörter „die neue Präsidentin oder“ und nach dem Zeichen „,“ die Wörter „die Vizepräsidentin oder der“ eingefügt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort „Wahl“ werden die Wörter „der Präsidentin oder“ und nach dem Zeichen „,“ werden die Wörter „der Vizepräsidentin oder des“ eingefügt. Nach den Wörtern „Westfalen-Lippe“ werden die Wörter „vom 22. Oktober 1983 (SMBl. NW. 21220)“ gestrichen.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) § 3 erhält folgende Überschrift: „Schriftführung“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden nach dem Wort „wird“ die Wörter „eine Schriftführerin oder“ und nach dem Zeichen „,“ die Wörter „die oder“ eingefügt. Das Wort „Protokolls“ wird durch das Wort „Ergebnisprotokolls“ ersetzt.

In Satz 2 werden nach dem Wort „führt“ die Wörter „die Schriftführerin oder“ eingefügt und das Zeichen „,“ sowie die Wörter „sammelt die Stimmen und zählt dieselben aus“ gestrichen.

c) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Sitzungen der Kammerversammlung werden auf einem Tonträger aufgezeichnet. Die Aufzeichnung wird gelöscht, sobald das Ergebnisprotokoll genehmigt ist.“

d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Nach dem  Wort „Genügt“ werden die Wörter „eine Schriftführerin oder“ und nach dem Wort „ernennt“ die Wörter „die Präsidentin oder“ eingefügt.

e) Absatz 4 wird gestrichen.

4. § 4 wird wie folgt geändert:

a) § 4 erhält folgende Überschrift: „Beschlussfähigkeit der Kammerversammlung“.

b) Das Wort „Beschlußfähigkeit“ wird jeweils durch das Wort „Beschlussfähigkeit“ sowie das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.

5. § 5 wird wie folgt geändert:

a) § 5 erhält folgende Überschrift: „Anträge und Anfragen“.

b) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Tagesordnungspunkte“ die Wörter „bei der Präsidentin oder“ eingefügt.

c) In Absatz 2 wird die Ziffer „6“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.

d) In Absatz 3 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt.

e) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

In Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „bei der Präsidentin oder“ eingefügt. In Satz 5 werden nach dem Wort „von“ die Wörter „der oder“ eingefügt.

f) Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Alle Anträge zu Punkten der Tagesordnung werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgelesen und nach der Debatte unbeschadet des § 13 zur Abstimmung gebracht.“

g) Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:

„(6) Außer Anträgen zu Punkten der Tagesordnung können Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden, und zwar:

a) auf Feststellung der Beschlussfähigkeit;

b) auf Beschränkung der Redezeit;

c) auf Einhaltung von Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Geschäftsordnung;

d) auf Schluss der Debatte;

e) auf Schluss der Rednerliste;

f) auf Vertagung des Tagesordnungspunktes;

g) auf Übergang zur Tagesordnung;

h) auf Vorstandsberatung;

i) auf Unterbrechung oder Schluss der Sitzung.

Anträge nach Absatz 6 Buchstaben a) bis i) können jederzeit, jedoch ohne Unterbrechung einer Rednerin oder eines Redners gestellt werden. Anträge auf Schluss der Debatte und Schluss der Rednerliste gelten nur für den jeweils in Beratung stehenden Sachverhalt oder Punkt der Tagesordnung und können nur von einem Mitglied der Kammerversammlung gestellt werden, das dazu noch nicht gesprochen hat. Alle Anträge nach Absatz 6 Buchstaben a) bis i) sind von der oder dem Vorsitzenden sofort ohne Debatte zur Abstimmung zu bringen. Es ist lediglich einer Rednerin oder einem Redner für und einer Rednerin oder einem Redner gegen den Antrag das Wort zu erteilen.“

6. § 6 wird wie folgt geändert:

a) § 6 erhält folgende Überschrift: „Behandlung der Tagesordnungspunkte“.

b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die oder der Vorsitzende hat über jeden Gegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Beratung ausdrücklich zu eröffnen.“

7. § 7 wird wie folgt geändert:

a) § 7 erhält folgende Überschrift: „Rederecht“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden die Wörter „die Mitglieder des Kammervorstandes,“ und „Ressortleiter der“ gestrichen sowie in Satz 4 das Wort „Beschluß“ durch das Wort „Beschluss“ ersetzt.

c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die oder der Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen und kann von dieser Reihenfolge im Einvernehmen mit den bereits vorgemerkten Diskussionsrednern abweichen.“

d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort „sich“ werden die Wörter „die oder“ und nach dem Wort „gibt“ die Wörter „sie oder“ eingefügt.

e) Absatz 5 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden nach dem Zeichen „(5)“ die Wörter „Die Antragstellerin oder der“ eingefügt, nach dem Wort „und“ die Wörter „die Berichterstatterin oder der“ eingefügt und das Wort „Schluß“ durch das Wort „Schluss“ ersetzt.

In Satz 2 wird das Wort „Schlußwort“ durch das Wort „Schlusswort“ und die Ziffer „5“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

f) Absatz 6 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird die Angabe „Absatz 5“ durch die Angabe „Absatz 6“ ersetzt und nach dem Buchstaben b) werden die Wörter „der Vertreterin oder“ eingefügt. Nach dem Buchstaben c) werden die Wörter „der Berichterstatterin oder“ eingefügt.

Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die oder der Vorsitzende kann jederzeit außerhalb der Rednerliste das Wort ergreifen.“

In Satz 3 werden die Wörter „zur Geschäftsordnung“ durch die Wörter „zu den Geschäftsordnungsanträgen“ und die Ziffer „2“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

g) Absatz 7 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird die Zahl „10“ durch das Wort „zehn“ ersetzt.

In Satz 3 werden nach dem Wort „je“ die Wörter „Rednerin oder“ eingefügt.

h) Absatz 8 wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort „erklärt“ werden die Wörter „die oder“ eingefügt.

8. § 8 wird wie folgt geändert:

a) § 8 erhält folgende Überschrift: „Abgabe einer persönlichen Erklärung“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „Schluß“ jeweils durch das Wort „Schluss“ ersetzt.

Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Rednerin oder der Redner darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur Angriffe, die in der Aussprache gegen ihre oder seine Person erfolgt sind, zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen.“

9. § 9 wird wie folgt neu gefasst:

§ 9 Sitzungsordnung

Die oder der Vorsitzende ist verpflichtet, für einen geordneten Verlauf der Sitzung zu sorgen. Bei Unruhe ist nach einem Glockenzeichen der oder des Vorsitzenden die Ruhe in der Kammerversammlung sofort wiederherzustellen. Nötigenfalls verlässt sie oder er den Präsidentenstuhl, wodurch die Sitzung bis auf weiteres unterbrochen wird. Die oder der Vorsitzende kann die Kammerversammlung aufheben, wenn sie oder er sich nicht mehr Gehör verschaffen kann.“

10.  § 10 wird wie folgt geändert:

a) § 10 erhält folgende Überschrift: „Ordnungsmaßnahmen“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort „Wenn“ werden die Wörter „eine Rednerin oder“, nach dem Wort „wird“ werden die Wörter „ihr oder“ und nach dem Wort „durch“ die Wörter „die oder“ eingefügt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „Der“ ersetzt durch die Wörter „Die oder der“.

In Satz 2 wird das Wort „Der“ ersetzt durch die Wörter „Die oder der“.

d) Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Die oder der Betroffene kann gegen die Entziehung des Wortes nach Absatz 1 und den Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Sitzung nach Absatz 2 Satz 2 Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die Kammerversammlung unmittelbar ohne Aussprache.“

11. § 11 wird wie folgt geändert:

a) § 11 erhält folgende Überschrift: „Zuhörer“.

b) In Satz 2 werden nach dem Wort „kann“ die Wörter „die oder“ eingefügt.

12. § 12 wird wie folgt geändert:

a) § 12 erhält folgende Überschrift: „Beschlüsse“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 2 wird nach dem Wort „gilt“ das Wort „als“ eingefügt und nach dem Wort „Stimmenmehrheit“ das Wort „als“ gestrichen.

In Satz 4 wird das Wort „Beschlußfähigkeit“ durch das Wort „Beschlussfähigkeit“ ersetzt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „Der“ ersetzt durch die Wörter „Die oder der“.

In Satz 2 wird das Wort „Beschlußfähigkeit“ jeweils durch das Wort „Beschlussfähigkeit“ ersetzt.

d) Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Ergibt sich die Beschlussunfähigkeit bei einer Abstimmung oder Wahl, so wird in der nächsten Kammerversammlung die Abstimmung oder Wahl durchgeführt. Ein Antrag auf namentliche Abstimmung bleibt dabei bestehen.“

e) Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Bei Beschlussunfähigkeit hat die oder der Vorsitzende die Kammerversammlung sofort aufzuheben und den Termin der nächsten Sitzung zu verkünden.“

13. § 13 wird wie folgt geändert:

a) § 13 erhält folgende Überschrift: „Abstimmung“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt, nach dem Wort „durch“ werden die Wörter „die oder“ eingefügt und das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

In Satz 2 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

In Satz 4 werden nach dem Wort „wenn“ die Wörter „die oder“ eingefügt.

In Satz 5 werden nach dem Wort „Feststellung“ die Wörter „der oder“ eingefügt.

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Nach Satz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt:

„Die Schriftführerin oder der Schriftführer zählt die Stimmen. Das Ergebnis ist von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden sofort bekanntzugeben.“

d) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 Buchstabe a) werden die Wörter „vom 22. Oktober 1983 (SMBl. NW. 21220)“ gestrichen.

In Satz 1 Buchstabe b) werden nach dem Wort „wenn“ die Wörter „die oder“ eingefügt.

In Satz 3 wird das Wort „Der“ ersetzt durch die Wörter „Die oder der“.

In Satz 4 werden nach dem Wort „von“ die Wörter „der oder“ eingefügt.

e) Absatz 5 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 2. Halbsatz wird das Wort „muß“ durch das Wort „muss“ ersetzt, nach dem Wort „von“ wird das Wort „mindestens“ eingefügt, die Ziffer „5“ wird durch das Wort „fünf“ ersetzt und das Wort „Anwesenden“ wird durch die Wörter „Mitgliedern der Kammerversammlung“ ersetzt.

f) Absatz 6 wird wie folgt geändert:

Das Wort „mitstimmen“ wird durch das Wort „abstimmen“ ersetzt.

14. § 14 wird wie folgt geändert:

a)  14 erhält folgende Überschrift: „Wahlen“.

b) In Absatz 1 werden die Sätze 2 und 3 wie folgt neu gefasst:

„Die oder der Vorsitzende hat festzustellen, ob die oder der Vorgeschlagene Kandidatur und Wahl annimmt. Wird eine abwesende Person zur Wahl vorgeschlagen, muss der oder dem Vorsitzenden die Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers in Textform vorliegen.“

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

In Satz 2 wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

d) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Für Wahlen gelten die Regelungen des § 13 Absätze 1 bis 4 und Absatz 7 entsprechend.“

15. § 15 wird wie folgt geändert:

a) § 15 erhält folgende Überschrift: „Unterbrechung und Schluss der Sitzung“.

b) In Satz 2 wird das Wort „Der“ ersetzt durch die Wörter „Die oder der“, das Wort „Verhandlung“ wird durch das Wort „Sitzung“ ersetzt und nach dem Wort „Dauer“ das Wort „von“ eingefügt.

16. § 16 wird wie folgt geändert:

a) § 16 erhält folgende Überschrift: „Protokoll“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 2 werden die Wörter „Der Sitzungsbericht“ durch das Wort „Es“, das Wort „muß“ durch das Wort „muss“, das Wort „gefaßten“ durch das Wort „gefassten“ und das Wort „Beschlußfassung“ durch das Wort „Beschlussfassung“ ersetzt.

In Satz 2 Buchstabe e) werden die Wörter „gemäß § 7 Abs. 8 letzter Satz der Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 22. Oktober 1983 (SMBl. NW. 21220)“ gestrichen.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „Protokoll“ durch das Wort „Ergebnisprotokoll“ ersetzt.

d) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Wenn vier Wochen nach Versendung des Ergebnisprotokolls über die Sitzungen der Kammerversammlungen kein schriftlicher Einspruch erfolgt, gilt das Ergebnisprotokoll als durch die Kammerversammlung genehmigt.“

17. § 17 wird wie folgt geändert:

a) § 17 erhält folgende Überschrift: „Abweichung von der Geschäftsordnung“.

b) Das Wort „Drittel“ wird durch das Wort „Dritteln“ sowie das Wort „Beschlußfähigkeit“ durch das Wort „Beschlussfähigkeit“ ersetzt.

c) Die Wörter „gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 22. Oktober 1983 (SMBl. NW. 21220)“ werden gestrichen.

18. § 18 wird wie folgt geändert:

a) § 18 erhält folgende Überschrift: „Sitzungen des Kammervorstandes“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort „durch“ werden die Wörter „die Präsidentin oder“ sowie nach dem Wort „mit“ die Wörter „der Vizepräsidentin oder“ eingefügt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Das Wort „muß“ wird durch das Wort „muss“ und die Ziffer „1“ durch das Wort „eine“ ersetzt.

Folgender Satz 2 wird angefügt:

„Die Einberufung kann mit Einverständnis des zu ladenden Vorstandsmitglieds auch in elektronischer Form oder in Textform erfolgen.“

d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Das Wort „übrigen“ wird durch das Wort „Übrigen“ und das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

19. § 19 wird wie folgt geändert:

a) § 19 erhält folgende Überschrift: „Wahl und Besetzung der Ausschüsse“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird die Ziffer „7“ durch das Wort „sieben“ ersetzt.

In Satz 3 wird das Wort „Ausschußmitglieder“ durch das Wort „Ausschussmitglieder“ ersetzt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „Ausschuß“ durch das Wort „Ausschuss“ ersetzt, nach dem Wort „Mitte“ werden die Wörter „eine Vorsitzende oder“ und nach dem Wort „und“ werden die Wörter „stellvertretende Vorsitzende oder“ eingefügt.

Die Sätze 2 und 3 werden gestrichen.

20. § 20 wird wie folgt neu gefasst:

a) § 20 erhält folgende Überschrift: „Einberufung der Ausschüsse“.

b) Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Die oder der Ausschussvorsitzende beruft im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten den Ausschuss ein, sooft es die Geschäfte erfordern. Die Einberufung der Ausschüsse muss in der Regel eine Woche vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich erfolgen. Die Einberufung kann mit Einverständnis des zu ladenden Ausschussmitglieds auch in elektronischer Form oder in Textform erfolgen. Bei Überschreitung der für die Ausschusstätigkeit festgesetzten Etatmittel ist die Einberufung der Ausschüsse vom Kammervorstand zu genehmigen.“

d) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Der“ wird ersetzt durch die Wörter „Die oder der“, das Wort „Ausschußvorsitzende“ wird durch das Wort „Ausschussvorsitzende“ ersetzt, nach dem Wort „mit“ werden die Wörter „der Präsidentin oder“ eingefügt, das Wort „Ausschußsitzung“ wird durch das Wort „Ausschusssitzung“, das Wort „veranlaßt“ wird durch das Wort „veranlasst“ und das Wort „Ausschußmitglieder“ durch das Wort „Ausschussmitglieder“ersetzt.

21. § 21 erhält folgende Überschrift: „Beschlussfassung der Ausschüsse“.

22. § 22 wird wie folgt geändert:

a) § 22 erhält folgende Überschrift: „Berichterstattung der Ausschüsse“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Ausschuß“ wird jeweils durch das Wort „Ausschuss“ sowie das Wort „Ausschußsitzung“ durch das Wort „Ausschusssitzung“ ersetzt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Ausschußvorsitzenden“ wird durch das Wort „Ausschussvorsitzenden“ sowie die Ziffer „2“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

23. § 23 wird wie folgt geändert:

a) § 23 erhält folgende Überschrift: „Sitzungen der Ausschüsse“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

In Satz 1 wird das Wort „Ausschuß“ durch das Wort „Ausschuss“ ersetzt und nach dem Wort „mit“ das Wort „einfacher“ eingefügt.

In Satz 2 wird das Wort „Ausschuß“ durch das Wort „Ausschuss“ und das Wort „Verhandlungen“ durch das Wort „Sitzungen“ ersetzt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Ausschußsitzungen“ wird durch das Wort „Ausschusssitzungen“ ersetzt.

d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Verhandlung“ wird durch das Wort „Sitzung“ ersetzt.

24. § 24 wird wie folgt geändert:

a) § 24 erhält folgende Überschrift: „Anwendbare Vorschriften“.

b) Das Wort „übrigen“ wird durch das Wort „Übrigen“ sowie das Wort „Ausschußsitzungen“ durch das Wort „Ausschusssitzungen“ ersetzt.

25. Die Überschrift des IV. Abschnitts wird wie folgt gefasst:

IV. Sonstige Vorschriften“.

26. § 25 erhält folgende Überschrift: „Geschäftsstelle“.

27. § 26 wird wie folgt geändert:

a)                  § 26 erhält folgende Überschrift: „Änderung der Geschäftsordnung“.

b)                 Die Angabe „2/3-Mehrheit“ wird durch das Wort „Zweidrittelmehrheit“ ersetzt.

28. § 27 erhält folgende Überschrift: „Inkrafttreten der Geschäftsordnung“.

Artikel II

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Münster, den 13. Mai 2019

Dr. med. Theodor  W i n d h o r s t

P r ä s i d e n t

Genehmigt:

Düsseldorf, den 7. Januar 2020

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordhrein-Westfalen

Im Auftrag

H a m m

Die Änderung der Geschäftsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Westfälischen Ärzteblatt bekannt gegeben.

Münster, den 13. Januar 2020

Dr. med.  Johannes Albert  G e h l e

P r ä s i d e n t

- MBl. NRW. 2020 S. 40