Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 10 vom 7.5.2020 Seite 235 bis 262

Umlagensatzung 2020 des ZV VRR
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Umlagensatzung 2020 des ZV VRR

III.

Umlagensatzung 2020 des ZV VRR

Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Vom 29. April 2020

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umlagensatzung 2020 mit Datum vom 25. Februar 2020 genehmigt.

Die Umlagensatzung und der nachfolgende Hinweis nach § 7 Absatz 6 GO NW werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW am Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

1.                  eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren

wurde nicht durchgeführt,

2.                  diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

3.                  der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet

oder

4.                  der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel

ergibt.

29. April 2020

Guido  G ö r t z

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Die Umlagensatzung 2020 des ZV VRR steht auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter dem folgenden Link zur Verfügung:

https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/der_vrr/satzungen_richtlinien/Umlagensatzung_ZV_VRR_2020.pdf

- MBl. NRW. 2020 S. 260